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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Darf man auf seiner eigenen Homepage zum Beschreiben und Bewerten eines Links (z.B. eines Reiseportals) Testergebnisse von zum Beispiel von "Stiftung Warentest" oder "Computer Bild" angeben? Neben den reinen Testergebnissen sind manchmal kleine Textauszüge aus den Tests im Internet vorhanden (z.B. auf Testberichte.de). Darf man auch diese kurzen Ergebnisbeschreibungen (meist Zweizeiler) mit Angeben? Muss man eine Quellenangabe machen und wie muss diese aussehen? Reicht es die Ausgabe anzugeben, oder zusätzlich die Seitennummern, oder muss sogar ein Link zum Test vorhanden sein? Gibt es einen Unterschied ob man eine private oder eine gewerbliche Homepage hat? |
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| In der Regel darf man es nicht, da diese Texte, auch Auszüge, dem Urheberrecht unterliegen. Dabei macht die Art der Verwendung (privat, gewerblich) keinen Unterschied. Oftmals bieten diese Dienste aber Feeds (zB. RSS) an, die man dann auf seiner Seite einbinden kann oder stellen entsprechende "Teaser" zur Verfügung. Einfach mal anfragen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| 1. Darf man dann wenigstens erwähnen, dass das beschriebene und bewertete Portal als Testsieger bei einem bestimmten Test hervorging? 2. Ist folgende Formulierung erlaubt: In vielen durchgeführten Test unabhängiger Institute hat das Portal mit "sehr gut" abgeschnitten. Also ohne bestimmte Tests zu erwähnen. |
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| Wenn es der Wahrheit entspricht, darf man das. Man darf auch die Berichte verlinken und / oder die Tests nennen. Aber was man nicht darf, ist einfach texte "klauen".
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zusammenfassung: 1. Man darf keine Texte oder auch Textauszüge aus Tests kopieren 2. Man darf Links zu den Test setzen und die Tests nennen 3. Man darf erwähnen, dass ein Portal/Produkt als Testsieger eines bestimmten Tests hervorging 4. Man darf erwähnen, dass ein Portal/Produkt bei vielen Tests im Durchschnitt einen Bestimmten Wert erreicht hat. Letzter offener Punkt: 5. Darf ich die Testnote angeben. Z.B. Das Portal/Produkt X hat im Test Y in der Ausgabe Z mit der Note "gut" (2,1) abgeschnitten. Oder fällt das auch schon unter "Text klauen"? |
| Tags: bewertung, homepage, quellenangabe, testberichte |
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