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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige nehmen wir an, es wurde von einer deutschen Privatperson eine .com-Domain vor mehreren Jahren registriert und verweist seit dem auf eine leere Seite (ursprünglich war ein eigenständiges kommerzielles Projekt für diese Domain geplant, das aber bisher nicht gestartet wurde). Zwischenzeitlich wurde von Dritten eine GmbH gleichen Namens gegründet, die den Namen auch als Marke eingetragen hat (Widerspruchsfrist läuft) und die entsprechende .de-Domain registriert hat. Die GmbH kommt nun auf die Privatperson zu und bittet um eine Übertragung der Domain gegen einen kleinen Unkostenbeitrag. Die Privatperson möchte aber die Domain nicht abgeben. Hauptfrage: Hat die GmbH einen Anspruch auf diese Domain? Nebenfrage: Kann das kommerzielle Projekt trotzdem unter dem Namen umgesetzt werden? Vielen Dank! Geändert von *mensch (17.07.2009 um 13:44 Uhr). Grund: Fakten klarer definiert |
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| Einen Herausgabeanspruch auf eine Domain gibt es überhaupt nicht. Bestenfalls einen Unterlassungsanspruch, wenn es die Marke betrifft. Dazu müsste die Domain geschäftlich genutzt werden und in den Bereich der Marke fallen (Klassen der registrierten Marke).
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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