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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 16:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 1
Standard Käufer behauptet das Artikel Defekt ist


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Hallo,

Ein Artikel wird bei ebay Verkauft der zu 100% Funktioniert (Computer). Artikel wird per DHL Packet was sehr gut gepolstert ist Verschickt. Der Käufer meldet sich bei ebay und behauptet das DVD Laufwerk ziehe keine DVDs ein und es gebe kein Hardwareverzeichnis. Darauf Antwortet der Verkäufer das die Mängel vor den Versand nicht aufgetreten sind und bietet den Käufer an die DHL Packet Versicherung in Anspruch zu nehmen, den Artikel selber zu reparieren da es wahrscheinlich nur mit ein kleinen Zeitaufwand und keinen Kosten verbunden ist oder ihn zurück zu schicken und der Verkäufer Versucht ihn zu Reparieren. Auf die Letzte Nachricht kommt keine Antwort sondern ein paar Tage später von Käufer ein Schreiben von dessen Anwalt. Das ein Funktionierender Artikel verschickt werden soll (Frist 14 Tage) oder der Käufer von Kaufvertrag zurücktritt. Der Verkäufer hat aber keine Rechtsschutzversicherung und will jetzt von sein Recht gebraucht machen den Artikel "Nachzubessern" was bereits angeboten wurde. Wie kann er nun von diesen Recht Gebrauch machen ? Gibt es dafür Vorlagen oder reicht ein Simpler Brief ohne bestimmte Formulierungen ?

Ich hoffe es kann jemand helfen. MFG
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  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2009, 20:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Käufer behauptet das Artikel Defekt ist


Zitat:
Wie kann er nun von diesen Recht Gebrauch machen ?
Indem er das dem Käufer oder seinem (Pseudo-)Anwalt klar macht.

Zitat:
Auf die Letzte Nachricht kommt keine Antwort sondern ein paar Tage später von Käufer ein Schreiben von dessen Anwalt. Das ein Funktionierender Artikel verschickt werden soll (Frist 14 Tage) oder der Käufer von Kaufvertrag zurücktritt.
Deswegen Pseudo-Anwalt, jeder Anwalt weiss, dass Nachbesserung das Recht des Verkäufer ist (1. Semester Jurastudium oder so ähnlich). Und dem Schreiben muss natürlich auch eine Volmacht beiliegen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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