
17.07.2009, 16:36
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| Neuer Benutzer | | Registriert seit: 17.07.2009
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Käufer behauptet das Artikel Defekt ist
Hallo,
Ein Artikel wird bei ebay Verkauft der zu 100% Funktioniert (Computer). Artikel wird per DHL Packet was sehr gut gepolstert ist Verschickt. Der Käufer meldet sich bei ebay und behauptet das DVD Laufwerk ziehe keine DVDs ein und es gebe kein Hardwareverzeichnis. Darauf Antwortet der Verkäufer das die Mängel vor den Versand nicht aufgetreten sind und bietet den Käufer an die DHL Packet Versicherung in Anspruch zu nehmen, den Artikel selber zu reparieren da es wahrscheinlich nur mit ein kleinen Zeitaufwand und keinen Kosten verbunden ist oder ihn zurück zu schicken und der Verkäufer Versucht ihn zu Reparieren. Auf die Letzte Nachricht kommt keine Antwort sondern ein paar Tage später von Käufer ein Schreiben von dessen Anwalt. Das ein Funktionierender Artikel verschickt werden soll (Frist 14 Tage) oder der Käufer von Kaufvertrag zurücktritt. Der Verkäufer hat aber keine Rechtsschutzversicherung und will jetzt von sein Recht gebraucht machen den Artikel "Nachzubessern" was bereits angeboten wurde. Wie kann er nun von diesen Recht Gebrauch machen ? Gibt es dafür Vorlagen oder reicht ein Simpler Brief ohne bestimmte Formulierungen ?
Ich hoffe es kann jemand helfen. MFG |