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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2005, 10:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Links zu anderen Websites setzen ohne direkte Zustimmung


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Hallo zusammen,

folgenden Beitrag habe ich schon in einem anderen Forum gepostet, bisher leider ohne Erfolg. Vielleicht kann mir hier weitergeholfen werden:

Kunde K möchte auf seiner Website Links zu Händlern setzen, die Produkte von ihm vertreiben.
Da die Resonanz der Fachgeschäfte nicht allzu groß ausfällt (auf Anfragen mit beigelegtem Antwortschreiben zur Aufnahme in die Rubrik "Fachgeschäfte" auf der Website von K), will K nun den Spieß umdrehen und den Fachgeschäften ein "Ultimatum" stellen.
Er möchte ein Schreiben an die Händler herausgeben in dem er ihnen mitteilt, dass, sollten sie sich nicht bis zu einem gewissen Datum ausdrücklich dagegen entschieden haben, sie in die Rubrik "Fachgeschäfte" auf der Website von K aufgenommen werden (mit Anschrift und Link zu deren Websites).

Meine Frage an das Forum:
Ist dies rechtens oder bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Fachgeschäfte?

Vielen Dank im Voraus für Antworten und Hinweise.

Grüße,
chritz
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2005, 22:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: Links zu anderen Websites setzen ohne direkte Zustimmung

Hallo,

verlinken darf man meines Wissens auch ohne zustimmung, davon lebt das internet ja schließlich.

Etwas anders ist es wenn man auf passwortgeschütze bereiche direkt verlinkt, da gabs mal urteile drüber.

wenn das also wirklich kunden sind, muss man meiner meinung nach auch kein ultimatum oder ähnliches stellen.

viele grüße
tom
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