:roll: hallo an alle, ich hatte mich 2002 erstmals bei ebay angemeldet. nach 1350 bewertungen wurde ich gesperrt, mit dem Grund ich hätte die AGB verstossen. daraufhin fragte ich nach dem grund, keine antwort bis vor ca. 6 monaten. nach einem Klatsch mit freunden sagten sie dass ich keiner schuld bewust bin und ebay manchmal spinnt, so beschloss ich mich anzumelden erneut. vorgestern wurde ich dann ertappt

ops: . Ebay schrieb.....Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie waehrend dieses Ausschlusses nicht am Handel bei eBay teilnehmen koennen.
Bitte beachten Sie, dass eine Neuanmeldung - auch unter einem anderen Namen - unter keinen Umstaenden gestattet ist. Jeglicher Versuch, sich erneut anzumelden, kann ab jetzt juristische Konsequenzen nach sich ziehen...... bla bla ....
was bedeutet das genau. die spinnen wirklich, ohne begründung und ohne verwarnung mich einfach zu sperren. gehen die aufs gericht wenn ich mich erneut anmelde?