Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 29.09.2005, 22:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 1
Standard Käufer will geld zurück!


Anzeige
Hallo,



also habe mal ein problem und zwar mit einem Käufer meines Handys. Also die Artikelbeschreibung klang so:


Sie bieten hier auf ein Nokia 6100. Es hat mir lange gedient und war stets betriebsbereit, doch jetzt habe ich mir einen neuen Vetrag zugelegt und es muss leider weichen.


Das Handy ist eigentlich wie neu vom Aussehen, nur leichte Gebrauchsspuren zu sehen, aber kaum der Rede wert.

Das einzigste was mir aufgefallen ist, ist das die Tasten nicht immer sofort reagieren, aber denke das müßte einfach einmal richtig sauber gemacht werden zwischen den Tasten und es läuft dann wieder einwandfrei.



Hier noch ein paar Daten zu dem Handy:

.................................................. ...



Laut den neuen EU Rechten muss ich dadrauf hinweisen das ich keine Garantie gebe und kein Rückgaberecht besteht und daher verkaufe ich es auch Defekt, also viel Spaß beim bieten. Und bitte keine Spaßbieter, danke!

So habe dann auch das geld bekommen und jetzt schreibt der Käufer das hier:


""""Als ich das Paket geöffnet habe , traute ich meinen Augen nicht. Das Handy
FUNKTIONIERT NICHT !!!!!!!!!!!!!!
Das was sie mir da geschickt haben ist eine Frechheit. Das Handy lässt sich
noch nicht mal anschalten . So etwas habe ich noch nie erlebt.
.Ausserdem meinen sie in der Auktin ICH ZITIERE :'' Das Handy ist eigentlich
wie neu vom Aussehen, nur leichte Gebrauchsspuren zu sehen, aber kaum der
Rede wert '' und das ist auch nicht der Fall .
Also ich würde ihnen dringen raten mir das Geld schnellsten zurüch zu
überweisen. Denn wenn dies nicht der Fall sein sollte, so werde ich
rechtlich gegen sie vorgehen . Es gibt hier in Frankfurt viele Anwälte die
sich auf Internetverkaufsrecht spezialisiert haben, und galauben sie mir,
ich werde das in Anspruch nehmen. Ihnen ist hoffentlich auch klar dass ich
dann erst mal eine Anzeige bei der Polizei machen muss, um weiter vorgehen
zu können.
ich erwarte eine baldige Antwort """""""





So was kann man dagegen tun, also 1. Das Handy war wirklich in einem guten zustand als es hier weg gegangen ist, also eben nur Gebrauchsspuren, habe dem Käufer sogar noch ein anderes Cover drauf gemacht und aufgeladen also das Akku und alles lief einwandfrei, man konnte es anstellen zu 100%.

Das einzigste was nicht ging waren manche Tasten und das habe ich wohl klar geschrieben. Also kann mir einer RAT geben, also normalerweise bin ich ja nicht so einer der strikt sagt du bekommst das geld nicht wieder, aber wenn ich so eine E-mail bekomme, naja dann möchte ich mal gerne wissen ob er wirklich soviel recht hat?



Wäre nett wenn mal einer was dazu sagen könnte. Danke schon mal.
Mit Zitat antworten

Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ebay: Käufer will Geld zurück! Garantie etc ausgeschlossen ! WER IST IM RECHT ?? keller28 Onlineauktionen 1 23.04.2008 21:30
Problem: E-Bay Käufer bemängelt Ware und will Geld zurück Anonymous Strafrecht & Internet 1 20.01.2006 15:58
Ware bei Käufer def. angekommen nun will er Geld usw zurück! comec Onlineauktionen 0 17.10.2005 20:31



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:05 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46