Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2005, 22:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 4
Standard markenschutz


Anzeige
hallo alle,

wo kann man einen namen zb pluna schützen lassen.

gibt es da ein deutsches musterschutz amt,
ein europäisches ?

grüße,
elo
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2005, 22:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 4
Standard

"
Wie Associated Press (AP) in der letzten Woche berichtete, gehen die chinesischen Shaolin-Mönche verstärkt gegen eine widerrechtliche Nutzung des Namens „Shaolin“ vor. Der Name der Shaolin ist vor allem durch Martial-Arts Filme der 70er Jahre bekannt geworden, aber auch Jackie Chan oder die Rapper des Wu Tang Clan setzten auf die jahrtausende alte Shaolin-Tradition.

Die Mönche haben nun ein Unternehmen namens „Henan Shaolin Temple Industrial Development Ltd. Co.“gegründet, dass die weltweiten Verstöße gegen das Namensrecht aufdecken und die Durchsetzung der bestehenden Marken realisieren soll. Sowohl die Shaolin selber als mehrere Unternehmen und Privatpersonen haben entsprechende Marken angemeldet. Nach einer Recherche von www.Markenplatz.de sind weltweit mehr als 80 Marken mit dem Bestandteil „Shaolin“ eingetragen.

Vor allem in China, dem Heimatland der 5 Shaolin-Haupttempel, nutzen eine Vielzahl von Unternehmen wie Autoverkäufer oder Möbelhersteller unbefugt den bekannten Namen der Mönche für ihre Zwecke. Das Vorgehen der Shaolin gegen die unautorisierte Verwendung ihres Namens soll zum einen die Traditionen des Tempels wahren, zum anderen auch das in China nicht sehr verbreitete Bewusstsein für Markenrechte schärfen.
"

frage:

shaolin bedeutet "junger wald".
ist also einfach nur ein chinesischer begriff.
dann kann ich mir also auch "gutes essen" schützen lassen ?

wie ist bei diesem thema der stand der dinge?


irrgendwann kommt eine alte sekte aus blibla-land und
rechtsstreitet gegen uns unwissende in deutschland ,
die ihre seite "meine - bliebla -seite" genannt haben.

was ist da recht ?

bei denic heisst es normalerweise "wer zuerst kommt malt zuerst"

viele grüße,
elo
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2005, 20:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Zuständig ist das deutsche Marken- und Patentschutzamt (http://dpma.de).
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags:



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Markenschutz des Firmennamens Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 1 16.06.2007 12:24
Domains und Markenschutz Killedchicken Domain-Recht 0 26.10.2006 12:32



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:10 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46