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| Anzeige ich habe ende September über Ebay ein Handy ersteigert. Nun ist Anfang November und ich habe das Handy immer noch nicht erhalten. Vom Verkäufer habe ich Name Adresse Telefon und Handynummer. Auch habe ich des öfteren mit ihm telefoniert. Dabei hat er mir immer wieder zugesichert das das Handy auf jeden Fall kommen würde nur es tauchten immer wieder neue "Zwischenfälle" auf. Ich habe nun ein Mahnschreiben verfasst und zur Lieferung aufgefordert. Nach 10Tagen trete ich vom Kaufvertrag zurück und sende ihn ein zweites Mahnschreiben mit forderung zur Zahlung. Wenn dann immer noch nichts kommt hab ich vor einen Mahnbescheid anzufertigen und beim Amtsgericht einzureichen. Nun aber meine Frage....lohnt sich ein Mahnbescheid in meinem Fall überhaupt? Was wenn der Verkäufer Arbeitslos ist und kein Geld hat? Mein Handy habe ich für 250,00€ + 6,00€ Versandkosten ersteigert. MFG Scrat |
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| Hi - ist wahrscheinlich zu spät aber dennoch: Grundsätzlich lohnt es sich einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu senden. Du kannst alle Auslagen wie Porto, Antragsgebühren etc mit einbauen (+5% Verzugszinsen über dem Basiszinsatz). Gut - sollte dein Gegener kein insolvent sein, hat man natürlich ein Problem. Doch bleibst Du letztlich nur auf ca. 18 Euro sitzen (Gerichtsgebühren). Aber einfacher ist es über www.inkasso-sofort.de Viel Erfolg... und Hände weg von Ebay ;-) |
| Tags: fall, lohnt, mahnbescheid, meinem |
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