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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wie ist die Sachlage hierbei: Ein Freund hat im Internet die AGB eines SMS- Versandes angeklickt, auf dessen Seite stand, dass man 50 GratisSMS bekommt und nichts weiter. Erst wenn man (pflichtbewusst, was er nicht war) die AGBs liest, sieht man, dass man innehalb von 14 Tagen diesen Service deaktivieren muss, ansonsten, was jetzt auch die Folge war, aktiviert man einen Vertrag auf ein Jahr, bei dem man 84 Euro im Voraus zu bezahlen hat um dieses Abo zu bezahlen. Er wußte natürlich nix von einem sich anfügendem Abo, was ihn jetzt in die Bredoulie bringt. Kann er sich der Bezahlung entziehen, evtl. laut UWG wegen Irreführung oder Sonstigem? Er wurde nicht auf diesen Automatismus hingewiesen, der stand nur in den AGBs. Ist wohl Dummfang, aber klappt ja scheinbar. Seite ist smsfever.tv. Vielen Dank für hilfreiche Abwehrtipps oder evtl. schlechte Nachrichten... Der OnlineProvider hat übr. nur eine Emailadresse von dem SMS- Sender. Grüße Mo |
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| AGB's heißen nicht umsonst so. Der Betreiber wird sich schon seine Gedanken gemacht haben. Ich hatte einen ähnlichen Fall, als ich ein PC Spiel für 1€ kaufte und dabei übersah, dass man einen Vertrag auf ein Abo eingeht, bei dem man pro Jahr im Vorraus 100€ bezahlen musste. Ich hatte Glück, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig war und somit nur eingeschränkt geschäftsfähig. Ich konnte kündigen, aber auf der Homepage der von dir genannten "Firma" steht ganz klar: Zitat:
Sorry für die Nachricht, Grüße aus MS, Benny |
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| Zitat:
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| Tags: internetrecht |
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| Ruhrpottforum | Telekommunikation | Falle oder Echt? (SMS und jetzt Rechnung!?) | This thread | Refback | 07.10.2006 12:23 | |
| Ruhrpottforum | Telekommunikation | Falle oder Echt? (SMS und jetzt Rechnung!?) | This thread | Refback | 06.10.2006 23:28 | |
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