| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige ich habe folgendes Problem. Mein Vermieter hat sein Haus verkauft und die neuen Eigentümer haben uns jetzt eine Eigenbedarfskündigung geschickt. Nur leider habe ich keine Lust auszuziehen, da es mir hier wirklich gefällt. Doch jetzt erstmal die Fakten: - Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen (jede Etage = 1 Wohnung) in dem der alte Eigentümer/Vermieter im Dachgeschoss, wir (also unsere WG) im 2. Geschoss wohnen. Das 1. Geschoss steht zurzeit leer. - Am 29.12.2005 habe ich und alle anderen WG-Bewohner folgenden Brief bekommen. (allerdings ist der Name eines Mitbewohners im Brief falsch geschrieben) Anzeige der Wohneigentümerwechsels und Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses Sehr geehrter Herr Mustermann, mit notariellem Kaufvertrag vom 19.12.2005 wurde das Wohnhaus „Anschrift“ vom bisherigen Eigentümer Herr „alter Eigentümer“ an die Unterzeichnenden als Eigentümergemeinschaft verkauft. Damit geht das Mietverhältnis zwischen Ihnen und Herrn „alter Eigentümer“ auf uns als neuen Eigentümer über. Da wir das Objekt zu Wohnzwecken selbst nutzen werden, kündigen wir Ihnen hiermit ordnungs- und fristgemäß aus Gründen des Eigenbedarfs das Mietverhältnis zum 31.03.2006. Bitte zahlen Sie die Miete bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin auf das Ihnen bekannte Mietkonto. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter o.g. Adresse oder telefonisch unter „Tel.-Nummer“ zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen „Unterschrift der Eigentümergemeinschaft; 4 Personen (2 Familien)“ - Jeder WG-Mitbewohner (4) hat einen eigenen unbefristeten Mietvertrag mit dem Vermieter. - Da eine meiner Mitbewohnerin zurzeit ein Auslandssemester in der Schweiz verbringt, hat sie mit Genehmigung des alten Vermieters ihr Zimmer bis zum 30.04.2006 untervermietet. Der alte Vermieter hat auch auf dem Untermietvertrag am 12.10.2005 zustimmend unterschrieben Jetzt meine Fragen: - Muss ich auf dieses Schreiben überhaupt reagieren? Es wurde mir nicht per Einschreiben zugestellt, sondern wurde vermutlich von einem der neuen Eigentümer selbst in den Briefkasten geworfen, da sich auch kein Poststempel auf dem Briefumschlag befand. Also könnte der Brief mich ja auch gar nicht erreicht haben. Ist das zulässig? - Kann ich mir mit dem Widerspruch zeit lassen und mich dabei auf §574b Abs. 2 BGB berufen. Denn immerhin werde ich nicht auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen? (was ist der erste Termin des Räumungsrechtsstreits?) - Sollte ich widersprechen, brau ich doch nur auf Nachfrage Gründe nennen oder? So kann ich das ganze doch noch etwas in die Länge ziehen? - Muss bei einer Eigenbedarfskündigung nicht in der Kündigung stehen, für wenn der Wohnraum dann genutzt werden soll? Somit wäre die Kündigung doch nichtig und ich muss gar nicht darauf reagieren oder muss ich in so einem Fall wenigstens Widerspruch einlegen? - Ich habe außerdem gehört, dass uns der Eigentümer eine Ersatzwohnung anbieten muss? Ist das richtig und wenn ja wie muss dieser aussehen bzw. wo ist diese Regelung genauer Erklärt? - Kann sich der neue Vermieter in meinem Fall auf §573a BGB berufen? Ich glaube nicht, da das Haus je 3 Wohnungen hat aber wie ist es bei einer Eigentümergemeinschaft? - Sollten wir uns bei unserm Vorgehen gegen den neuen Eigentümer zusammenschließen oder ist es besser wenn jeder WG-Bewohner sich einzeln mit dem neuen Vermieter auseinander setzt? - Der neue Vermieter ist ja an die Verträge des alten Vermieters gebunden. Ist damit nicht die Kündigung meiner Mietbewohnerin nichtig, da der Untermietvertrag bis zum 30.04.2006 läuft? Hat dies möglicherweise auch Auswirkungen auf die restlichen Mietbewohner? - Kann man eventuell auch aus dem falsch geschriebenen Namen Kapital bzw. Zeit schlagen? - Die neuen Eigentümer sind ja mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags nicht gleich auch Eigentümer, dies sind sie ja erst wenn die auch den Preis bezahlt haben. Also dürfen sie mir jetzt schon kündigen? So, ich hoffe ich habe nichts bei meinen Ausführungen vergessen und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Denn wir möchten diese Wohnung ungern aufgeben oder es zumindest möglichst lange hinauszögern. Vielen Dank Klaus |
| Tags: kuendigung, wohnung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigung vom Provider | Unregistriert | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 13.10.2010 13:26 |
| Kündigung bei Freenet | Buffy1966 | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 04.11.2009 14:02 |
| Kündigung DSL Vertrag | susi558 | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 03.09.2008 12:00 |
| Gameserver Kündigung | Thek | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 19.03.2008 21:21 |
| Vertrag Kündigung per e-mail | Amun | E-Commerce | 1 | 27.02.2004 15:52 |
| |