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Alt 09.06.2007, 11:44
aaky aaky ist offline
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Standard AW: Drohungen per Mail


Dein Falkl ist schon so konkret, dass jeder Tipp Rechtsberatung wäre, und die ist im Forum verboten Also versuche ich mal allgemein zu formulieren.

1. Meines Wissens muss man jede Nebentätigkeit beim AA melden, ob die bei der Unterstützung berücksichtigt wird, entscheiden die. Ich würde einfach mal zu meinem Berater gehen und ganz beiläufig fragen "Ich habe da gehört, dass man ... ist das wirklich so?" Muss man geschickt anstellen, damit die keinen Verdacht schöpfen.

2. Wenn man etwas ohne Grund erhält ist man verpflichtet es zurückzuzahlen (es sei denn es ist unaufgefordert zugeschickte Ware nach § 241a BGB - würde aber nicht auf die geschilderten Bedingungenm passen). Die Grundlage für den Herausgabeanspruch ist § 812 BGB. Ich wäre also sehr vorsichtig mit der Aussage "denke ich nicht daran dieses zurück zu zahlen". Genaueres und auf den Fall bezogenes erhält man bei einem Anwalt.

3. Stalking (http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking) ist in D verboten. Und daran erinnert mich das. Dafür kann man Schadensersatz verlangen. Das macht man in der Regel auch über einen Anwalt.

Als Hartz IV Empfänger kann man unter bestimmten Umständen Prozesskostenhilfe beantragen. Dann muss man für den Anwalt nichts bezahlen. Einfach mal erkundigen.
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