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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige ich habe bei ebay einen Artikel ersteigert, in den akzeptierten Zahlungsmethoden eurde Kreditkartenzahlung angegeben. Ich habe diesen Artikel nur wegen diese Zahlart gekauft. Der Verkäufer sagt jetzt aber das er keine Kartenzahlung akzeptiert und ich per Vorkasse oder Nachnahme zahlen muss, er droht mir auch mit einer schlechten Bewertung wenn ich das nicht tue was er sagt. Wie ist das, muss ich den Artikel kaufen obwohl er die angegebene Zahlart nicht akzeptiert? Oder muss der Verkäufer nicht sogar den Artikel mit dieser Zahlart mir verkaufen? Ebay gibt dazu keine Auskunft, sie sagen ich solle mich mit dem Verkäufer einigen und dies über eine Bewertung regeln. Mit dem Verkäufer ist leider keine Einigung zu erzielen und er droht mir wenn ich Ihn schlecht bewerten würde, würde ich eine noch viel schlechtere Bewertung bekommen. Es währe sehr nett wenn ich schnellstens eine Antwort bekommen könnte da es sich bei dem Kauf auch noch um ein Geburtstagsgeschenk handelte welches jetzt auch noch viel zu spät kommt. Vielen Dank im Voraus Mobbie |
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| Zitat:
Er muss sie so verkaufen und ich weiss dass er dir auch nicht mit schlechten Bewertung drohen kann. Das ist gegen die ebay vorschriften. Das müsste ebay ihnen sagen, wenn sie das erwent haben. Auserdem wenn er so geschrieben hat, und anders das Geld haben will, hat er einfach kein recht drauf. Ich würde Ihn auffordern innerhalb einer Woche ihnen die Zahlung mit der Kreditkarte zahlen zu lassen. Ansonsten das sie weil der verkäufer seine pflichten nicht nachgeht, mich von dem Kaufvertrag mit einigung von ebay von dem Vertrag lösen. Das kann doch nicht sein. Was er da macht. Das passt niergens wo hin. Er kann glaube ich auch nicht rechtlich geen sie vorgehen. M f G |
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| Die Ebay Richtlinien sind kein verbindliches Recht. Sie gelten nur in Bezug auf die Geschäftsbeziehung mit Ebay. Auch bei einer Online-Versteigerung gilt normales Vertragsrecht. Das heißt, der Verkäufer haftet für seine Artikelbeschreibung. Das gilt auch für alles damit zusammenhängende. Versand, Zahlungsmethoden etc. Die "Versteigerung" ist ein Vertrags Angebot. Durch Höchstgebot kommt der Vertrag zustande und zwar zu den im Vertragsangebot gemachten Bedingungen, soweit sie nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Eigentlich klar, oder? Da Gebote auschließlich aufgrund der Beschreibung des Verkäufers abgegeben werden, legen die Gerichte inzwischen großen Wert auf korrekte Beschreibungen, im Gegensatz zu Ebay selbst. Meine Erfahrungen mit Ebay zeigen, dass man dort eher geneigt ist, betrügerische Angebote nicht zu ahnden, weil es dem Umsatz schaden könnte. Dazu gehört auch das Bewertungsystem. Gerade betügerische Anbieter drohen mit negativen Bewertungen und erreichen damit meist, was sie erreichen wollen. Gegen einen Verkäufer, auf den ich reingefallen bin, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Obwohl das bei Ebay bekannt ist, durfte dieser Verkäufer mich negativ bewerten. Eine Löschung dieser Bewertung lehnte Ebay ab. Ebay ist zu einem Tummelplatz für Betrüger geworden. Die Geschäftspolitik von Ebay hat wesentlich dazu beigetragen. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Ebay Betrug über seine Plattform vorsätzlich fördert, weil auf diese Art höhere Umsätze erzielt werden können. Das ist natürlich nur ein Eindruck. Keine Tatsachenbehauptung. |
| Tags: angeboten, artikel, ebay |
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