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| Anzeige Ich habe mir einen mp3 player mit Flash Programmiert. Und jetzt meine frage, darf ich mit diesem mp3 player auch stücke wie Green Day - Bouleverd of brocken dreams laufen lassen ? Ich biete es ja nicht zum download an nur zum online hören oder ist dies dass selbe ??? |
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| Hi! Das öffentliche hörbarmachen ist ohne die Erlaubnis des Urhebers eine strafbare Handlung. Und darüber hinaus sind die Stücke, insofern der Künstler bei der Gema gemeldet ist, noch anderweitig geschützt, undsomit Gema Abgabenpflichtig. Der Künstler selbst muss sogar für das Präsentieren seiner eigenen Stücke pauschalabgaben an die Gema abführen... ALso, nein, Du kannst das nicht einfach so verwenden. Und kannst böse ärger bekommen (Abmahnung) usw... LG Peter, Kalle Peter |
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| Aber warum dürfen denn auf youtube und myvideo usw. lieder und musicvideos abgespielt werden, ohne dass die betreiber etwas zahlen? Ich betreibe auch einen Flash-MP3_player, und das auch noch legal! Habe mich beraten lassen, und mir wurde gesagt, solang es nicht möglcih ist, die Musik-Datei herunterzuladen, muss ich nichts befürchten. Und Gema zahlt in dem Fall schon der Interpret. Belehrt mich bitte etwas besserem, denn wirklich sicher bin ich mir nun nicht mehr^^ LG Arturo |
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| Die bieten an, weil sie das Recht dazu gekauft haben (Gebühren) oder der Urheber seine Rechte an die abgetreten hat (alle, die ihre privaten Videos da rein stellen). Und sicherlich zahlen einige Anbieter auch brav ihre Gebühren, nur die lassen das dann bestimmt nicht alles kostenlos zu. Das mit dem Herunterladen und Streamen ist falsch. Technisch ist beides ein herunterladen, nur das beim Streaming gleichzeitig abgespielt wird (vereinfacht dargestellt, technische Einzelheiten finden sich in entsprechenden Quellen). Technisch kannst du auch Streams auf deine Platte speichern (ohne größere technische Vorkehrungen). Zitat:
Zitat:
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| Da hast du dich gehörig falsch beraten lassen. Wieso sollte der Interpret an die GEMA bezahlen? Es ist umgekehrt, die GEMA ist dafür da, damit die Urheber, also der Interpret, seine Vergütung für die öffentliche Sendung/Abspielens etc. seiner Werke erhält. Wenn du z.B. eine öffentliche Feier veranstaltest, wo Musik läuft, musst du an die GEMA zahlen, damit die Interpreten vergütet werden. Das selbe ist mit dem Flash-Player. Du spielst dem seinen Song, er bekommt dafür aber kein Geld, auf das er aber ein Recht hat. Somit müsstest du an die GEMA zahlen um der Vergütungspflicht nachzukommen. Auch das mit dem Download ist Bullshit. Das lied wird bei mir empfangen und via Soundkarte abgespielt. Somit kann ich es, rein technisch, auch aufzeichnen und speichern. Denn der Song muss ja übertragen werden vom Server, auf meinen Rechner, damit ich ihn hören kann, also ein Download. Aber das hat aakay ja schon beschrieben. Und nun frag dich mal wieso man denn bei einer öffentlichen Veranstaltung, wo Musik gespielt wird, an die GEMA zahlt, da kann man doch auch nichts speichern, sondern hört es nur. Zu Youtube, die zahlen bereits gewisse Beträge an die Labels. Manche Musikvideos werden auch gezielt als Marketing dort eingesetzt, von den Firmen selbst. Bei Musik in privaten Filmen wird ja auch z.Z. vor Gericht gestritten, wenn du die Presse dazu verfolgst, würdest du es wissen. |
| Tags: flash, mp3, player |
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