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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Darf der Anbieter das? Für mich ist das doch eine überraschende Klausel. Nach einigen Recherchen habe ich gesehen dass mehrere Anbieter (allerdings eine Minderheit) so vorgehen [ Dieser Beitrag wurde von Soeren am 13.02.2002 editiert. ] |
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| Hi,lass Dich nicht verschaukeln.Bei Onlineauktionen(sind keine Versteigerungen im Sinne der gwO) sind die Auktionspreise IMMER Endpreise(zzgl Versandkosten)!Das gilt auch dann,wenn der Verkäufer ein Händler ist. Das gilt übrigens für alle Internetpreise,das h. es müssen immer die Bruttopreise angegeben werden. Ausnahme:Es ist eine Seite im Web die nur für Gewerbetreibende zugänglich ist(Login,Passwort),und dies trifft auf eBay ja nicht zu. Gruß Max |
| Tags: ebay, mwst |
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