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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2002, 03:11
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Beiträge: 1
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Bei EBay ist es üblich dass die Preise Endpreise sind. Nun habe ich folgenden Passus in einer Artikelbeschreibung gesehen: "Da wir gewerblicher Anbieter sind verstehen sich die Gebotspreise zzgl. 16 % MwSt."
Darf der Anbieter das? Für mich ist das doch eine überraschende Klausel. Nach einigen Recherchen habe ich gesehen dass mehrere Anbieter (allerdings eine Minderheit) so vorgehen

[ Dieser Beitrag wurde von Soeren am 13.02.2002 editiert. ]
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2002, 01:21
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Registriert seit: 13.02.2002
Beiträge: 1
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Hi,lass Dich nicht verschaukeln.Bei Onlineauktionen(sind keine Versteigerungen im Sinne der gwO) sind die Auktionspreise IMMER Endpreise(zzgl Versandkosten)!Das gilt auch dann,wenn der Verkäufer ein Händler ist.
Das gilt übrigens für alle Internetpreise,das h. es müssen immer die Bruttopreise angegeben werden.
Ausnahme:Es ist eine Seite im Web die nur für Gewerbetreibende zugänglich ist(Login,Passwort),und dies trifft auf eBay ja nicht zu.
Gruß Max
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  #3 (permalink)  
Alt 03.06.2005, 08:23
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 1.732
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Juramax I completely agree with yor argument.
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