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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige einmal angenommen Verkäufer X verkauft über eb** eine gebrauchte Grafikkarte von Privat. Die Auktion wurde noch mit der Grafikkarte erstellt. So funktionierte die Karte zum Zeitpunkt der Auktion und deren ende definitiv, wodurch der Verkäufer dem Käufer eine Garantie bei Ordnungsgemäßen Einbau und Benutzung der Karte anbietet. Käufer Z hat diese Karte nun ersteigert und den Kaufpreis inkl. Porto für ein einfaches Paket überwiesen. Der Verkäufer hat dem Käufer den Zahlungseingang bestätigt und das Paket zur Post gebracht. Die Paketnummer teilte er dem Käufer ebenfalls per Mail mit. Da die Karte noch Restgarantie hat fügte der Verkäufer die Originalrechnung für den verkauften Artikel mit der Sendung bei. Der Käufer hätte die Karte am Samstag erhalten und meldet sich erst am darauf folgenden Mittwoch beim Verkäufer und behauptet die Karte sei defekt. Der Lüfter hätte braune Flecken und es würde kein Bild auf dem Monitor angezeigt. Der Verkäufer bittet den Käufer die Karte in einem anderen System zu testen. Er bekommt daraufhin vom Käufer eine Mail in der ihm mitgeteilt wird das der Käufer die Karte in der selben Woche noch wie vorgeschlagen bei einem bekannten in einem anderen System testen wolle. Erst 10 Tage später erhält der Verkäufer eine weitere Mail in der ihm vom Verkäufer mitgeteilt bekommt, das diese die Karte einem unbekannten dritten übergeben habe der Besitzer eines PC-Geschäftes sei und dieser ihm den defkt der Karte bestätigt hätte. Dem Verkäufer wurde in der selben Mail mit Konsequenzen gedroht falls dieser die Karte nicht ersetzen bzw Reparieren würde. Daraufhin bittet der Verkäuferden Käufer ihm den Artikel mit der Originalrechnung zurück zu schicken um eine Reparatur beim Hersteller zu veranlassen. Jedoch meldet der Käufer sich erst wieder nach mehreren Tagen beim Verkäufer um ihm mitzteilen das er die Karte gerade erst von der unbekannten dritten Person wieder zurückerhalten hätte und diese unverzüglich zurücksenden wolle. Insgesamt wären bei diesem fiktiven Fall 3 Wochen vergangen wobei die verkaufte Karte in dieser Zeit ca. 14 Tage bei einer unbekannten dritten Person zwischengelagert wurde. Müsste der Verkäufer schon alleine durch die Tatsache das die Karte bei einer weiteren Person untergebracht war für die Reparatur der Karte besorgen, ohne ausschliessen zu können das die Karte nicht in der Zeit ausgetauscht wurde gegen eine Karte des selben Typs gleichen Herstellers? |
| Tags: angeblich, artikel, defekt, gebrauchter, lieferung |
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