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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige So ein Typ hat eine Seite gemacht www.PartyStrong.de und ich hab mir dann schnell die Seite www.Party-Strong.de (halt selbe seite mit bindestrich). Da haben wir dann bischen über die hergezogen.. Hab ich jetzt aber alles gelöscht usw. Jetzt droht der mit ner Anzeige.. Was kann er machen ??? Kann er den Namen wirklich schützen lassen?? Und wo kann man nachgucken wie eine Seite / Namen geschütz sind.. Hab die Seite im Moment halt zu Werbezwecken benutzt aber nicht iritieren lassen! |
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| Zu allererst: Ist die Domain eine Weiterleitung auf eine Firmenhomepage oder eine private Homepage? Da müsste man differenzieren. Dann wäre zu klären was genau du unter "herziehen" verstehst. Könntest du das näher beschreiben? Falls du dich der Verleumdung strafbar gemacht hast (im Sinne des Gesetzes), sieht es schlecht aus für dich. Ich bin kein Anwalt sondern jemand, der sich gerne mit Gesetzestexten beschäftigt, aber ich kann sicher sagen, dass im Falle einer Verleumdung im Sinne des Gesetzes, deine Chancen sehr niedrig sind. Schreib einfach mal ein bisschen ausführlicher was genau passiert ist. Gruß, Benny |
| Tags: hilfe |
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| Ich brauche mal Hilfe!! | Unregistriert | Internationales Privatrecht | 2 | 15.04.2007 18:32 |
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