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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich betreibe einen Shop, in dem sehr ausführlich Daten und auch Bilder über Pflanzen veröffentlicht werden. Die Bilder habe ich mit einem Namenszug "gestempelt". Die Negative der Bilder liegen mir allesamt vor. Hinweis im Shop : Code: Copyright © Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigungen auch auszugsweise dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von erfolgen. Die Bilder sind jedoch allesamt so zugeschnitten worden, dass der Schriftzug nicht mehr sichtbar ist. zum Teil sind die Blüten der Pflanzen nur halb auf den Bildern zu erkennen. Trotzdem kann man eindeutig feststellen, dass dies Teile aus meinen Original Bildern sind. Die Frechheit, die sich diese Firma noch zusätzlich erlaubt, ist der Hinweis : Code: Alle Rechte dieser Datenbank im Besonderen die Rechte an dem Bildmaterial liegen ausschließlich bei <Firma Diebstahl>. und jetzt die große Frage : wie verhält man sich am Besten in diesem Fall. gleich zum Rechtsanwalt ? oder erstmal nur ein "freundliches" Schreiben aufsetzen ? gibt es irgendwo Standard-Schreiben bzw. Vorlagen ? tschau Erika S. |
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| Wende dich an einen Anwalt, der wird dir da sicherlich helfen können. Wenn du eine Empfehlung brauchst, sag Bescheid. Ich kenne da jemanden, der sich auf solche Dinge spezialisiert hat :lol: :P Gruß Benny |
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| Hey, habe da auch mal so eine frage ... Wenn jetzt z.B. jemand von einem Pferd Bilder gemacht hat, das einem anderen gehört, der das Fotografieren jedoch erlaubt, dann sind das doch die Bilder des Fotografen, oder? Die Bilder, die der Fotograf gemacht hat sind auf dem Pc des Pferdeinhabers und dieser stellt sie jetzt ins Netz, ohne dass der Fotograf was davon weiss/wusste. Darf der Pferdebesitzer das? LG Jessi |
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| Hey Jessi, ich gehe da nicht weiter drauf ein, aber ein anderes Beispiel: Person A macht Bilder von Person B's Tieren (mit Zustimmung B's). Person A hat die Bilder auf der Kamera, auf dem Computer oder sonstwo. Person A hat jetzt das volle Recht an den Bildern. Solange Person A dieses Recht nicht abgetreten hat, ist Person B nicht berechtigt diese Bilder eigennützig zu verwenden, ganz egal ob es sein Tier, sein Garten, sein Stück Käsekuchen oder sonstwas war. Veröffentlicht Person B dennoch die Bilder,kann Person A rechtlich gesehen jetzt Klage einreichen. Person A sollte jedoch beachten, ob noch klar nachzuweisen ist, dass Person A die Fotos gemacht hat. Dies ist zB schwierig, wenn kein Wasserzeichen auf die Bilder gelegt wurde, die Fotos von der Kamera gelöscht wurden (bei nicht -digital : wenn die Negative nicht mehr existieren) oder auch sonst nicht festzustellen ist, wer die Fotos nun gemacht hat... Wollt ich nur mal so in den Raum werfen... |
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| Und wie sieht es bei alten Bildern aus einem Buch aus? Stehen diese irgendwann frei zur Verfügung und man könnte sie problemlos auf einer Homepage einbauen oder gibt es kein "Verfallsdatum"? Bleiben die Urheberrechte beim Verlag bzw. den Erben des Fotografs? Es handelt sich um ca. 70 Jahre alte Fotografien. |
| Tags: bilder, copyright, datenklau, verletzung |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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