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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2006, 12:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 1
Standard Methodendiskussion in Suizidforen


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Mich würde mal interessieren, ob Methodendiskussionen in Suizidforen legal sind, wenn sich die Administratoren und alle Mitglieder, die solch ein Forum betreiben, jeden User in Kenntnis setzen, dass bei Ankündigungen die polizei eingeschaltet wird, jeder Suizidversuch und -beihilfe zur Anzeige gebracht wird, wenn derjenige dies in dem Forum ankündigt und wenn sich alle Betreiber des Forums von den Inhalten der von Usern geschriebenen Topics distanzieren.
Wer weiss mehr?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2006, 10:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Methodendiskussion

Jup, das kann man so sehen. Will damit sagen, das schon die Methodendiskussion auf einem Deutschen Server Strafbar ist. Man spricht von der sogenannten Beihilfe zum Freitod. Hört sich komisch an ist aber so....

Anders der Fall, wenn der Server im Ausland gehostet ist und dabei spielt es auch keine Rolle wenn der Anbieter aus Deutschland kommt.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2006, 12:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Re: Methodendiskussion

Zitat:
Zitat von Starfrecht
Man spricht von der sogenannten Beihilfe zum Freitod.
Das stimmt so nicht. Strafbare Beihilfe kann man nur leisten, wenn die Hauttat strafbar ist. Und Selbsttötung ist nicht strafbar. Denkbar ist vielleicht Unterlassene Hilfeleistung, das würde hier aber zu weit führen.

Auch auf den Serverstandort kommt es bei dieser Beurteilung überhaupt nicht an.

Im konkreten Fall besser einen Anwalt fragen.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2006, 19:50
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard

hm wie sieht es aus mit bildern die svv wunden zeigen? sind die eventuell auf deutschen servern verboten? Die copyright rechte sind geklärt, aber könnte soetwas zu methodendiskussion zählen?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.04.2007, 03:27
Herr B.
 
Beiträge: n/a
Frage AW: Re: Methodendiskussion

Zitat:
Zitat von Anonymous Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht. Strafbare Beihilfe kann man nur leisten, wenn die Hauttat strafbar ist. Und Selbsttötung ist nicht strafbar. Denkbar ist vielleicht Unterlassene Hilfeleistung, das würde hier aber zu weit führen.

Auch auf den Serverstandort kommt es bei dieser Beurteilung überhaupt nicht an.

Im konkreten Fall besser einen Anwalt fragen.
darf ich das dann so verstehen, dass eine Methodendiskussion auch auf einem Deutschen Server nicht verboten ist? Ich selbst betreibe ein forum welches mit diesen Thematiken zu tun hat und überlege über eine Methodendiskussion. Da ich mir aber nicht sicher bin, ob dies nun erlaubt ist versuche ich es herauszufinden. Und wenn ich einen Anwalt frage. Wie viel würde mich das kosten?

MfG

Herr B.
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