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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Zitat:
Zitat:
Es gibt einmal das private Namensrecht (BGB). Hieraus lässt sich in der Regel keinerlei Anspruch auf eine Domain ableiten. Und dann gibt es das gewerbliche Namensrecht, was dem Markenrecht (weitgehend) gleich steht. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Aber lesen kannst du, oder? Zitat:
Daraus ergibt sich nach Ansocht des Gerichts für das Unternehmen selbstverständlich kein Anspruch auf Herausgabe (auch wenn die Rechtssprechung schon anders entschieden hat, aber das ist nur in Ausnahmefällen bei bekannten Marken gewesen). Wenn man die Domain also privat nutzt, dürfte ein solcher Anspruch von Seiten des Unternehmens nicht durchsetzbar sein. Das bedeutet aber auch, wenn die Domain von dem Unternehmen genutzt wird, hat man keinen Anspruch auf Herausgabe, nur weil man so heißt. Hier geht in der Regel das Interesse der Gesellschaft vor. Wo ist dein Problem?
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| Hallo, die domain als Namenname wird vom Inhaber seit 1999 nicht mehr genutzt, hab ich trotzdem eine Möglichkeit mit meinen Namensrechten, weil er die ja nicht mehr genutzt hat bzw. geschäftlich benutzt ? Stellt das auch schon eine Namensrechtliche Verletzung da nur wenn die Domain registiert wurde ? |
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| Zitat:
Zitat:
Es bleibt aber immer noch der Weg, die Domain zu kaufen. Und da könnte man bestenfalls rechtlich etwas machen, wenn es sich nachweislich um einen Domaingrabber handelt. Allerdings auch nur nmach deutschem Recht, inter********es Recht (außer eu, soweit mir bekannt ist) gibt es da nicht.
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| Tags: domainrecht, familienname, markenrecht, namensrecht |
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