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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Das LG Hamburg hat der Klägerin Recht gegeben, da die Beklagte gegen das Namensrecht aus § 12 BGB verstossen hat. Durch die Domain-Registrierung hat sich die Beklagte unbefugt den Namen Müller angemaßt. Eine Namensanmaßung entsteht bereits bei Registrierung und nicht erst bei Gebrauch der Internetseite. Das Recht zum Gebrauch des Namens steht jedoch der Klägerin mit dem bürgerlichen Namen Müller zu. Ausschnitt aus dem Urteil von müller.de : http://www.e-recht24.de/news/domainrecht/290.html Angeblich besteht Namensrecht schon ab der Registrierung einer Domain nicht erst bei der Verwendung.. Geändert von master-of-hyper (31.07.2009 um 13:07 Uhr). |
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| Das ist eine Einzelfallentscheidung, es gibt auch andere. Und im Endeffekt steht auch hier der "Nichtberechtigte" im Vordergrund. Und einen "Nichtberechtigten" gab es bei der Frage nicht Aber egal wie, im Endeffekt bleibt nur die Forderung nach Unterlassung, und eine Nicht-Verwendung kann nicht unterlassen werden Es gibt also keinen Anspruch auf eine Herausgabe.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: domainrecht, familienname, markenrecht, namensrecht |
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