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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Am 16.10.2007 habe ich bei einem Internetanbieter ein PC-Gehäuse mit intergriertem Netzteil (nicht herausnehmbar) für 80,00 € gekauft. Nun ist das Netzteil kaputt gegangen und ich habe mich am 16.06.2009 per E-Mail mit dem Internetanbieter in Verbindung gesetzt und das defekte Gehäuse auf dessen Anweisung zurückgeschickt. Nach einem Monat hatte ich noch immer nichts gehört und habe mich dann am 19.07.2009 wieder per E-Mail an den Anbieter gewandt, was nun der Stand der Dinge sei und wann ich mit einem Ersatz, einer Reparatur o.ä. rechnen könnte. Darauf hin habe ich am 20.07.2009 eine Antwort bekommen: "Sehr geehrter Herr XXX, wir bedanken uns für Ihre E-Mail. Ihre Ware wurde zwecks Reparatur/ Austausch zu dem Hersteller weitergeleitet. Bisher haben wir bedauerlicherweise noch keine Rückmeldung erhalten. Es ist uns leider aufgrund fehlenden Lagerbestandes nicht möglich, den Artikel umgehend auszutauschen. Wir bieten Ihnen daher einen kostenlosen Austausch in folgendes Produkt an: XXX Bei einem alternativen Austausch handelt es sich stets um gleichwertige, in der Regel jedoch höherwertige Produkte. Um weitere Informationen über den genannten Artikel zu erhalten, geben Sie die Artikelnummer einfach unter "Direktsuche" rechts oben auf unserer Homepage ein. Sollten Sie mit diesem Angebot einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dann umgehend eine Sendung veranlassen. Alternativ können wir Ihnen folgendes anbieten: Bezüglich des o. g. Reklamationsvorgangs möchten wir Ihnen mitteilen, dass für Sie eine Gutschrift nach Abzug des Gebrauchsvorteils i. H. v. 42,00 EUR erstellt werden kann, da die reklamierte Ware weder repariert noch ausgetauscht werden konnte. Der Gebrauchsvorteil setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware verfügten, zusammen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine interne Gutschrift zur Verrechnung mit einer Neubestellung oder die Erstattung des o. a. Betrages wünschen. Für die Unannehmlichkeiten sowie die Verzögerung bitten wir um Entschuldigung und verbleiben Mit freundlichen Grüßen" Der Alternativartikel der mir hier angeboten wird ist ein Gehäuse im Wert von 40,00 € und die Leistung des Netzteils ist mit der meines "alten" nicht zu vergleichen. Außerdem ist mein "altes" Gehäuse sehrwohl noch im Lagerbestand, allerdings ist der Preis nun auf 110,00 € gestiegen. Auf diese E-Mail habe ich dann am 21.07.2009 wie folgt geantwortet: "Hallo! Danke für die schnelle Antwort. Laut Internet ist das Gehäuse, welches ich eingeschickt habe, vorrätig (siehe Link: XXX) Mit einem Austausch eines "Billig"-Gehäuses oder der Gutschrift bin ich nicht einverstanden. Bei dem Gerät ist innerhalb der Garantie ein Defekt aufgetreten, so dass ich die Reparatur oder den Ersatz durch das selbe Gerät erwarte. Mit freundlichen Grüßen" Auf diese E-Mail habe ich dann prompt wieder eine Antwort vom Internetanbieter bekommen: "Sehr geehrter Herr XXX, leider funktioniert der von Ihnen angegebene Weblink nicht. Bei sämtlichen vorhandenen Arctic Cooling Silentium Gehäusen handelt es sich um Produkte, welche in Ihrem Verkaufspreis Ihren damaligen Kaufwert von 2007 übersteigen. Das von Ihnen ursprünglich gekaufte Gehäuse wird nicht mehr produziert und wir erhalten somit von unserem Vorlieferanten nur Gutschriften und keine Ware. Um Ihnen entgegenzukommen, darf ich Ihnen eine weitere, höherwertige Alternative anbieten. XXX Sollten Sie auch mit dieser Alternative nicht einverstanden sein, wird Ihnen die in vorheriger mail angebotene Gutschrift erstellt. Mit freundlichen Grüßen" ANMERKUNG: Der Link funktioniert einwandfrei, habe diesen mehrmals getestet!!! Der in dieser E-Mail angebotene Alternativartikel hat dann jetzt einen Wert von 45,00 €, aber die Leistung des Netzteil ist ebenfalls mit meinen "alten" nicht zu vergleichen. Meine Frage zu diesem Fall ist nun, ob der Anbieter berechtigt ist einen Alternativartikel anzubieten, der in keinster Weise dem defekten Artikel entspricht oder mir einen Gutschriftbetrag anzubieten, der dem Kaufbetrag in keinster Weise enspricht??? Vielen Dank schonmal! Fr33M@n |
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| Ein Verkäufer darf durchaus alternative Artikel anbieten. Ob die wirklich gleichwertig sind, muss im Einzelfall entschieden werden - der Preis ist allerdings keinerlei Kriterium dafür (weder wenn er höher noch wenn er niedriger ist) Und nach § 275 BGB darf der Verkäufer auch die Nachbesserung verweigern, wenn sie unmöglich oder unzumutbar ist. Kurz: Das müsste von einer kompetenten Stelle (in der Regel Anwälte in Zusammenarbeit mit Sachverständigen) geklärt werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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