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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Am Samstagmorgen erhielt ich folgende Mitteilung: "Leider wurden uns die Tickets in der von Ihnen bestellten Kategorie Sitzplatz Kurve trotz verbindlicher Zusage bis heute nicht geliefert. Um eine pünktliche Kartenlieferung sicherzustellen bieten wir Ihnen eine Änderung der Kategorie an. Tickets für die Gerade liegen uns vor und wir können Ihnen diese zu einen Aufpreis von 15 € pro Tickets anbieten. Sollten Sie mit diesem Angebot einverstanden sein, bitten wir Sie den entsprechenden Differenzbetrag zu überweisen, die Tickets werden dann umgehend an Sie versendet. Ansonsten erstatten wir Ihnen selbstverständlich den von Ihnen überwiesenen Betrag umgehend zurück, hierfür übersenden Sie uns bitte Ihre Kontodaten. Wir entschuldigen uns noch vielmals. " Da ich nicht noch mehr Geld für die ohnehin schon deutlich über dem Einkaufspreis verkauften Tickets zahlen wollte, habe ich gleich am Samstag dem Anbieter mitgeteilt, dass ich das Geld zurück erstattet bekommen möchte. Die Tickets habe ich am Samstag dann woanders gekauft. Nun erhalte ich am Sonntag die Mitteilung, dass ich die Tickets nun doch erhalte. Ich habe darauf verwiesen, dass ich die Tickets nicht mehr benötige und mein Geld zurück haben möchte. Die Kartenagentur antwortet, die Tickets werden an mich versandt und ich bekomme kein Geld zurück. Kann ich die Ticketannahme verweigern? Wie erhalte ich mein Geld zurück?? Danke für Eure Hilfe, Tina |
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| Ja, man kann widerrufen. Allerdings sollte man dies nachweislich tun (Telefon hilft da nicht viel).
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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