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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Also: Auf Domain xxx.de sind Bilder veröffentlicht, manche als reines Gestaltungsmittel, wie ein grafischer Sprachumschalter, ein hübsches Image für die Kopfzeile, andere, um Inhalte zu illustrieren. Nun möchte man gewiss nicht beim Sprachumschalter stehen haben, wo man den her hat. Das würde das Layout völlig stören und auch die Nutzung (zuviel Information um diesen Button rum etc.). Genauso wie das elegante Kopfbild auch nicht mehr wirkt, wenn ich den Fotografen direkt darunter schreibe. Bei inhaltlichen Bildern wirkt es auch manchmal fürchterlich überflüssig. Ein Beispiel: Es handelt sich um die Seite eines Freiberuflers und bei seinem Lebenslauf wird sein Portrait eingebunden. Wer da abgebildet ist, weiß man in diesem Fall von selbst und wer das Foto gemacht hat, interessiert einen nicht primär beim Lesen des Lebenslaufs. Darf man in diesem Beispiel im Impressum den Bildnachweis folgendermaßen verfassen: _______________________________ Bildnachweis Übergreifend Sprachumschalter: <Urheber> Kopfbild: <Urheber> Seite Lebenslauf Portrait: <Urheber> Seite Projekte Projekt A: <Urheber> Projekt B: <Urheber> Projekt C: <Urheber> _______________________________ oder ist das nicht Nennung genug? |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Mir sagt es nicht ganz alles bzw. ich weiß nicht, ob das schon alles sagt oder ob noch mehr gesagt werden müsste, dass es alles sagt. Mir sagt es, er kann bestimmen, ob ich überhaupt was angeben muss und wie ich das zu formulieren habe, aber nicht, wohin ich es schreiben muss - oder ist das da doch implementiert? Ich bin da immer unsicher. Außerdem gibt es Fälle, wo im Impressum ein Bildnachweis ist und nur eine Liste der Urheber ohne dass die Abbildungen irgendwie benannt werden, es kann also keiner nachvollziehen, welches Bild von welchem Urheber ist. Das, denk ich, darf so nicht sein, oder doch? |
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| Eigentlich sagt es, der Urheber kann bestimmen - ob ein solche Kennzeichnung überhaupt anzubringen ist - wo sie steht - was sie beinhaltet (Text) Zitat:
a) Er verlangt eine nur Kennzeichnung: Hier ist es dem Verwender überlassen "wie" und "wo" (aber nicht ob b) Er verlangt eine spezielle Kennzeichnung: Dann bleibt in der Regel nur das "wo" dem Verwender c) Er verlangt eine spezielle Kennzeichnung an einer bestimmten Stelle: Dann muss sich der Verwender daran halten. Wichtig in jedem Fall: Der Verwender muss die Genehmigung haben, das Werk überhaupt zu verwenden. Der Urheber muss es also explizit gestatten. Un din dem Zusammenhang wird in den meisten Fällen auch die Art und Weise und der Ort der Kennzeichnung definiert. Ich hoffe jetzt ist es klarer, ist aber alles nur eine Interpretation des Paragraphen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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