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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2006, 18:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Fragen zu den AGB eines Webhosters (Verfügbarkeitsgarantie)


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Wie ist der folgende Teil von einer Webhoster AGB zu verstehen?

XYZ gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 96,5% im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von
technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von
XYZ liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.


Bedeutet dies, dass wenn ein Zulieferer des Hosters (Rechenzentrum, Serveranbieter usw.) einen Ausfall hat, dies die 96,5% nicht betrifft?
Also quasi, die Verfügbarkeitsgarantie nur gilt, wenn der Zulieferer gerade keinen Ausfall hat aber der Serveradmin den Ausfall verursacht?

Wenn der Hoster 98% Verfügbarkeit vom Anbieter hat (angenommen), und selbst die 96,5% in den AGB stehen. Kann der Hoster also insgesammt quasi 8,5% ausfall haben?

Was besagt die Vormulierung

"im Jahresmittel"?

Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2006, 21:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 19
Standard

Pro Jahr ist eine Erreichbarkeit von 96,5% gewährt...

Somit darf die Ausfallgrenze durch die Techniker oder sonstigen Firmeninternen Schwierigkeiten (Stromrechnung nicht bezahlt zB *g*) nicht höher als 3,5 % liegen.

Höhere Gewalt bedeutet zB Ausfall der Server durch Blitzeinschlag, Sturmschäden oder sowas. Eben Dinge, für die keiner zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Umgerechnet sind 3,5% Ausfall im Jahr ca. 306 h. D.h. der Server ist mindestens 8454 Stunden im Jahr (Ein Jahr hat 8760 Stunden) verfügbar.

Verständlich erklärt?

Grüße, Benny
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