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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Wenn man aber nun feststellt, dass der Verkäufer unter mehreren Benutzernamen auch gleiche und neue Ware verkauft (auch als privat!), kann man sich dann auf die erweiterte Haftung eines gewerblichen Verkäufers berufen oder die Bestellung widerrufen? Auch wenn er folgende Formulierung beim Angebot nutzt? Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Neu-/Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Der Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Neu-/Gebrauchtwaren zu verzichten. Keine Rücknahme und kein Umtausch. Geändert von alschweig (28.07.2009 um 19:58 Uhr). |
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| Sicherlich kann man. Der Text ist unrelevant, wenn es sich umeienn gewerblich handelnden Verkäufer handelt. Die Frage ob wird unter Umständen vor Gericht geklärt
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: ebay, gewerblich, privat, verkaeufer, widerruf |
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