Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 19:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 1
Standard Verkäufer privat oder gewerblich?


Anzeige
Wenn man z.B. bei ebay einen Artikel bei einem privaten Verkäufer erwirbt, haftet der Verkäufer für die Ware (bei Verlust) ja nur bis zur Übergabe an einen geeigneten Transporteur.
Wenn man aber nun feststellt, dass der Verkäufer unter mehreren Benutzernamen auch gleiche und neue Ware verkauft (auch als privat!), kann man sich dann auf die erweiterte Haftung eines gewerblichen Verkäufers berufen oder die Bestellung widerrufen? Auch wenn er folgende Formulierung beim Angebot nutzt?
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Neu-/Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Der Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Neu-/Gebrauchtwaren zu verzichten. Keine Rücknahme und kein Umtausch.

Geändert von alschweig (28.07.2009 um 19:58 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 21:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verkäufer privat oder gewerblich?

Sicherlich kann man. Der Text ist unrelevant, wenn es sich umeienn gewerblich handelnden Verkäufer handelt. Die Frage ob wird unter Umständen vor Gericht geklärt
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Shoptester - privat oder gewerblich? mimilena Sonstiges zum Onlinerecht 5 10.07.2009 15:29
IG-SHOP, privat oder Gewerbe ? The Intruder E-Commerce 1 02.02.2009 13:28
RPG-Browsergame Privat oder öffentlich Silent Bob Sonstiges zum Onlinerecht 4 26.12.2008 13:18
Ist ein Forum privat oder öffentlich? Luzy Sonstiges zum Onlinerecht 2 28.01.2008 22:39



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:39 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46