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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe mir eine Domain ausgeschaut welche noch nicht registriert ist. Hier ein Beispiel (dient nur zur Anschauung): w w w . k l a s s e s e i t e . d e (diese Domain ist schon registriert) w w w . k l a s s e s e i t e n . d e (diese Domain ist noch nicht registriert) Die betreffende Domain in der Einzahl gehört einer Person, die noch ca. 450 weitere Domains registriert hat, der Name ist nicht markenrechtlich erfasst und über das Internet findet man auch keine Hinweise auf eine mögliche geschäftliche Verwendung dieser Domain bzw. des Domainnamens. Meine Frage an Euch: Was spricht dagegen, die Domain in der Mehrzahl zu registrieren? Gibt es dort irgendwelche Rechtsprechungen? Bin über jede Info dankbar (natürlich keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinungen |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Einschätzung! Ich habe die Rechte über DPMA überprüft - allerdings nur über die öffentlich zugänglichen Suchen. Nichts, absolut nichts gefunden. Keine Marken-, bzw. Namensrechte und auch über google keine Hinweise auf eine gewerbliche Nutzung - selbst der Name im Plural taucht nur in Sätzen oder Beschreibungen auf. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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