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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 03:28
w0k w0k ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 8
Standard Verpackungsverordnung Erstinverkehrbringer


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Hallo,
sagen wir eine Webseite XYZ hat einen Onlineshop und bietet Ware mit (wie zu erwarten) einer Verpackung an. Nun ist aber der Inhaber von XYZ nicht der Erstinverkehrbringer. denn dieser lässt von den Niederlanden die Ware direkt zum Kunden verschicken (dropshipping).

Müsste nun der Inhaber von XYZ trotzdessen an einem Dualensystem teilnehmen? Obwohl er nichts damit zutun hat, sondern er nur als eine Art Vermittler handelt (kein Erstinverkehrbringer).

Und woher soll der Inhaber wissen ob die Produkte auch nach dem gesetzt verpackt wurden (Recycling). Oder ist das uninteressant?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 11:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verpackungsverordnung Erstinverkehrbringer

Also ich finde, die Regelungen der Verpackungsverordnung (inkl. der 5. Verordnung) sind da ganz eindeutig.
Zitat:
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
1. Verpackungen: Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.
...
§ 6 Pflicht zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen
(1) Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 zu beteiligen. Abweichend von Satz 1 können Vertreiber, die mit Ware befüllte Serviceverkaufsverpackungen
im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, von den Herstellern oder Vertreibern oder Vorvertreibern dieser Serviceverpackungen verlangen, dass sich letztere hinsichtlich der von ihnen gelieferten Serviceverpackungen an einem oder mehreren Systemen nach Absatz 3 beteiligen. Verkaufsverpackungen nach Satz 1 dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem System nach Absatz 3 beteiligen.
Daraus schlussfolgere ich:
- Beide müssen angeschlossen sein
- Der Vertreiber kann vom Hersteller den Anschluss verlangen
- Nur wenn beide angeschlossen sind, darf die Ware abgegeben werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 11:56
w0k w0k ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 8
Standard AW: Verpackungsverordnung Erstinverkehrbringer

Ja, doch hier steht:
Zitat:
[...]Verkaufsverpackungen nach Satz 1 dürfen an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn sich die Hersteller und Vertreiber mit diesen Verpackungen an einem System nach Absatz 3 beteiligen.[...]
Hersteller sind die verschiedenen Firmen diese Liefern zu dem Großhändler und der Großhändler gibt den Artikel in den Umlauf. So wäre XYZ keins von beidem.
Aber ich werde mich einfach eines Dualensystems anschließen.

Ok, dann ist das ja schonmal gut. Nur denke ich nicht, dass der Wholesale auch an einem Dualensystem angebunden ist.
Nun habe ich recherchiert und es gibt starke Schwankungen in dem Beitrag zu einem solchem System. Einenn habe ich gefunden welcher sogar (da ich auch nur kleine Mengen Verpackungsmaterial in Umlauf bringe) ab 20€ eine Lizenz aushändigt. Ist soetwas ausreichend? Der Kg Anzahl habe ich dort berechnen lassen und das ist föllig ok.

Geändert von w0k (30.07.2009 um 12:01 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 12:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verpackungsverordnung Erstinverkehrbringer

Wichtig ist, dass es den Anforderungen an die Verpackungsverordnung entspricht. Im Endeffekt wird man das in einem Streitfall nachweisen müssen.
Wenn es sich lohnt, sollte man sich professionell beraten lassen (dann wird auch dafür gehaftet), ansonsten das Risiko auf sich nehmen
Um genaues zu beurteilen bin ich auch nicht tief genug (oder überhaupt nicht ) in der Materie.
__________________
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