| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige sagen wir eine Webseite XYZ hat einen Onlineshop und bietet Ware mit (wie zu erwarten) einer Verpackung an. Nun ist aber der Inhaber von XYZ nicht der Erstinverkehrbringer. denn dieser lässt von den Niederlanden die Ware direkt zum Kunden verschicken (dropshipping). Müsste nun der Inhaber von XYZ trotzdessen an einem Dualensystem teilnehmen? Obwohl er nichts damit zutun hat, sondern er nur als eine Art Vermittler handelt (kein Erstinverkehrbringer). Und woher soll der Inhaber wissen ob die Produkte auch nach dem gesetzt verpackt wurden (Recycling). Oder ist das uninteressant? |
| |||
| Also ich finde, die Regelungen der Verpackungsverordnung (inkl. der 5. Verordnung) sind da ganz eindeutig. Zitat:
- Beide müssen angeschlossen sein - Der Vertreiber kann vom Hersteller den Anschluss verlangen - Nur wenn beide angeschlossen sind, darf die Ware abgegeben werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Ja, doch hier steht: Zitat:
Aber ich werde mich einfach eines Dualensystems anschließen. Ok, dann ist das ja schonmal gut. Nur denke ich nicht, dass der Wholesale auch an einem Dualensystem angebunden ist. Nun habe ich recherchiert und es gibt starke Schwankungen in dem Beitrag zu einem solchem System. Einenn habe ich gefunden welcher sogar (da ich auch nur kleine Mengen Verpackungsmaterial in Umlauf bringe) ab 20€ eine Lizenz aushändigt. Ist soetwas ausreichend? Der Kg Anzahl habe ich dort berechnen lassen und das ist föllig ok. Geändert von w0k (30.07.2009 um 12:01 Uhr). |
| |||
| Wichtig ist, dass es den Anforderungen an die Verpackungsverordnung entspricht. Im Endeffekt wird man das in einem Streitfall nachweisen müssen. Wenn es sich lohnt, sollte man sich professionell beraten lassen (dann wird auch dafür gehaftet), ansonsten das Risiko auf sich nehmen Um genaues zu beurteilen bin ich auch nicht tief genug (oder überhaupt nicht
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Verpackungsverordnung ab 01.01.2009 | Benutzer_JH | E-Commerce | 4 | 10.12.2008 23:30 |
| |