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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 13:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2009
Beiträge: 1
Standard E-bay


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Hat sich wieder erledigt....Danke.

Geändert von somsatang84@hotmail.com (30.07.2009 um 15:07 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 13:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: E-bay ....

Das ist alles eine Frage der Beweislage. Jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist. Der Käufer also, dass die Kamera bereits bei Empfang defekt war, der Verkäufer, dass sie in Ordnung war.

Das wird in dem geschilderten Fall wohl eher sehr schwierig sein.

Nur eins kann der private Verkäufer nicht ausschließen: Sachmängelgewährleistung (auch wenn es da steht). War die Kamera also bei Übergabe defekt, muss er für den Schaden aufkommen.
Ein gewerblciher Verkäufer kann gar nichts ausschließen.

Die Sache mit PayPal ist problematisch, da das Geld zwar zurück überwiesen wird, dann aber PP aus der Sache raus ist, dann kann der Verkäufer durchaus Schadensersatz fordern (der auch hoch sein könnte, z.B. bei Kontosperrung). Und dann geht alles über den zivilrechtlichen Weg.

Ps: man sollte die Überschriften der Beiträge besser überlegen, denn mit Betrug hat das erstmal nichts zu tun (Betrug ist Strafrecht, und da ist man unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wird - Schamängelgewährleistung ist Zivilrecht)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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