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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige 1. Darf man auf einer eigenen Homepage die Testergebnisse von z.B. "Stiftung Warentest" für die Beschreibung eines Produkts verwenden? Oder anders formuliert: Ist ein Testergebnis urheberrechtlich geschützt. Beispiel: Das Produkt A wurde von Stiftung Warentest in der Ausgabe B mit "sehr gut" (1,2) bewertet. 2. Darf man einzelne Zahlen aus Studien oder wissenschaftlichen Werken verwenden? Beispiel: Die Genauigkeit von Wettervorhersagen beträgt XX%. |
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| 1. Erlaubt ist es, solange man a) bei der Wahrheit bleibt, b) vergleichende Werbung unterlässt ("..besser als..") und c) die Bedingungen und bewerteten Kriterien beachtet und bei Notwendigkeit angibt (z.B. wenn bei Sonnenschutzmitteln nicht der Sonnenschutz sondern die Hautverträglichkeit getestet wurde). 2. Das kommt auf die Statistiken an. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt (Sammelwerk), unter Umständen kann es aber eine Genehmigung zur Verwendung geben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das Urheberrecht schützt Werke. Informationen an sich sind nie urheberrechtlich geschützt. (Ausgenommen u.U.: Datenbanken) Auf Testergebnisse kann man selbstverständlich Bezug nehmen. Was man nicht einfach machen darf: Testberichte wörtlich übernehmen. Man kann aber aus ihnen zitieren, und man kann auch ihren Inhalt in eigenen Worten wiedergeben.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die Antworten, Was genau fällt unter den Begriff Datenbanken? Und ist in einer Datenbank der Verbund der Daten geschützt oder auch jede einzelne Zahl? |
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