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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige 1) Welche (persönlichen) Daten sollten bei der Anmeldung erhoben werden? Nach dem Gebot zur Datensparsamkeit sollte vielleicht nur der Name und die Emailadresse der Person und ein Username abgefragt werden. Wäre es dennoch sinnvoll oder sogar nötig, andere Daten wie die Adresse oder das Herkunftsland abzufragen und zu speichern? 2) Sollten nur Anmeldungen aus Deutschland erlaubt sein oder wäre es rechtlich egal, aus welchen Ländern die Teilnehmer kommen? 3) Bei einigen Diensten des Projektes würden Banner beispielsweise von Mitglied A auf der Seite von Mitglied B angezeigt werden. Alle Seiten werden bei Eintragung vom Anbieter des Dienstes auf Einhaltung der Teilnahmebedingungen überprüft. Sollte nun nachträglich Seite A Inhalte anbieten, die gegen geltendes Recht verstoßen, wären diese ebenso automatisch auf Seite B verlinkt. Kann der Anbieter des Dienstes mit einer Klausel in den Teilnahmebedingungen eine mögliche eigene Haftung in so einem Fall ausschließen bzw. den Verursacher (Teilnehmer A) verpflichten, diese zu übernehmen? Diese Frage ist inbesondere interessant in Bezug auf Frage 1 und 2. 4) Angenommen, Seite C nimmt am Bannerexchange mit Bannern teil, die von dritten geschütze Markennamen enthalten. Kann auch in so einem Fall mit einer Klausel in den Teilnehmebedingungen eine mögliche Haftung des Anbieters ausgeschlossen und an Teilnehmer C übertragen werden? 5) In einer Datenschutzerklärung soll dargestellt werden, welche Daten bei der Nutzung der einzelnen Dienste gespeichert werden. Das schließt beispielsweise beim Bannerexchange die Speicherung von gewissen Daten der Besucher der angemeldeten Mitgliedsseiten ein. Müssen nun alle Seitenbetreiber der Mitgliedsseiten ihre Besucher darauf aufmerksam machen? Es werden nur Daten gespeichert, die zum Betrieb des jeweiligen Dienstes notwendig sind. Diese Daten werden kurze Zeit nach dem Nutzungsvorgang gelöscht und in anonymisierter Form in Statistiken gespeichert. Ich bedanke mich im voraus für alle Hinweise, die zur Beantwortung der Fragen beitragen. |
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| In einem solchen Fall empfiehlt sich der Gang zum Anwalt. Oder man beschäftigt sich intensiv mit den Bereichen - Kennzeichnungspflicht - Datenschutz - Namens- und Markenrecht - Haftungsfragen (Links, Inhalte, Urheberrechte auf Bilder und Texte, ...) - Jugendschutz ... Die Bereiche die das betrifft sind vielfältig und unzählige rechtliche Fallstricke können schnell zu Problemen führen. Für einen groben Einblick (ohne auf das konkrete Problem einzugehen) kann man sich hier: http://www.e-recht24.de/insidepaper2.html ja mal über alölgemeine Fragen informieren
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Beratung bei einem Anwalt sollte sicher vor Start eines solchen Projektes in Anspruch genommen werden, um die letzten Unklarheiten zu beseitigen. Dennoch wäre es schön, von anderen (Webmastern) eine Meinung zu den aufgeworfenen Fragen zu hören. Die meisten Fragen betreffen ja viele Web Portale, wo die Nutzer sich zuerst anmelden müssen. |
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| Aber den Rahmen des Forums würde das bei weitem sprengen ... Aber egal, wenn jemand will, kann er gern hier posten
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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