Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 21:37
w0k w0k ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 8
Standard AGB in E-Mail


Anzeige
Hallo,
es sollte ja so sein, dass die AGB mit der Widerrufsbelehrung (diese sogar nochmals als E-Mail) im Paket mit der Ware enthalten sein muss. Nun würde es auch reichen, wenn ein Shop seine komplette AGB (mit enthaltener Widerrufsbelehrung) in die Bestätigungs E-Mail mitsendet?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 09:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: AGB in E-Mail

Kommt darauf an. Der Zugang der AGB muss nachgewiesen werden. Und den Zugang der AGB muss der Verwender nachweisen, was bei Email rechtlich nicht (oder nur unter bestimmten Umständen, wie Antwort darauf) möglich ist. Wenn also jetzt der Käufer behauptet, er hätte sie nicht bekommen, sieht es für den Verkäufer schlecht aus. Und wenn darin noch die Widerufsbelehrung stehen würde, hätte der Käufer u.U. ewiges Widerrufsrecht - ob das der Verkäufer will, stell ich mal in den Raum.
Vor allem da der Aufwand, das als Zettel der Ware beizulegen fast 0 ist
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 14:49
w0k w0k ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 8
Standard AW: AGB in E-Mail

Das ist grade das Problem, denn der Aufwand der Zettel ist = unendlich. Ich habe kein Lager zuhause und die Pakete kommen von einem Niederländischem Großhändler.

Also was wäre wenn es aber so ist:
AGB mit enthaltenem Widerrufsrecht im Shop..
Nochmals ein Menüpunkt Widerrufsrecht im Shop..
Bei einer Bestellung werden die AGB und das Widerrufsrecht nochmals dem Kunden vor Augen gebracht + Bestätigung..
In der Bestätigungs E-Mail und auf der PDF Rechnung (ist die beste Lösung) nochmals die gesammte AGB + Widerrufsrecht.

Nur ist es ok nur die AGB mitzusenden oder muss das Widerrufsrecht auch in der E-Mail mnochmal groß angepriesen werden?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 15:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: AGB in E-Mail

Dazu ist das Gesetz ganz konkret
Zitat:
BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
...
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
...
2.der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Was zumuitbar ist, darüber streitet man vor Gericht Und wichtig ist eben, dass der andere zugestimmt hat ("einverstanden ist").

Und bei dem Widerruf ist es genauso deutlich
Zitat:
BGB § 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
...
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, ...
Email wäre auch Textform, nur muss eben der Zugang nachgewiesen werden können, und das ist eben bei Email nicht möglich. Wenn also jemand behauptet, er habe die Mail nicht bekommen, hat der Verkäufer nach gängiger Rechtssprechung seine Informationspflicht nicht erfüllt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
e-mail adressen otto piffel Sonstiges zum Onlinerecht 1 01.10.2008 22:37
Falsche E-Mail PowerMax E-Commerce 8 03.08.2007 17:31
Drohungen per Mail Unregistriert Strafrecht & Internet 7 22.06.2007 10:13



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:18 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46