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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige es sollte ja so sein, dass die AGB mit der Widerrufsbelehrung (diese sogar nochmals als E-Mail) im Paket mit der Ware enthalten sein muss. Nun würde es auch reichen, wenn ein Shop seine komplette AGB (mit enthaltener Widerrufsbelehrung) in die Bestätigungs E-Mail mitsendet? |
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| Kommt darauf an. Der Zugang der AGB muss nachgewiesen werden. Und den Zugang der AGB muss der Verwender nachweisen, was bei Email rechtlich nicht (oder nur unter bestimmten Umständen, wie Antwort darauf) möglich ist. Wenn also jetzt der Käufer behauptet, er hätte sie nicht bekommen, sieht es für den Verkäufer schlecht aus. Und wenn darin noch die Widerufsbelehrung stehen würde, hätte der Käufer u.U. ewiges Widerrufsrecht - ob das der Verkäufer will, stell ich mal in den Raum. Vor allem da der Aufwand, das als Zettel der Ware beizulegen fast 0 ist
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das ist grade das Problem, denn der Aufwand der Zettel ist = unendlich. Ich habe kein Lager zuhause und die Pakete kommen von einem Niederländischem Großhändler. Also was wäre wenn es aber so ist: AGB mit enthaltenem Widerrufsrecht im Shop.. Nochmals ein Menüpunkt Widerrufsrecht im Shop.. Bei einer Bestellung werden die AGB und das Widerrufsrecht nochmals dem Kunden vor Augen gebracht + Bestätigung.. In der Bestätigungs E-Mail und auf der PDF Rechnung (ist die beste Lösung) nochmals die gesammte AGB + Widerrufsrecht. Nur ist es ok nur die AGB mitzusenden oder muss das Widerrufsrecht auch in der E-Mail mnochmal groß angepriesen werden? |
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| Dazu ist das Gesetz ganz konkret Zitat:
Und bei dem Widerruf ist es genauso deutlich Zitat:
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