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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2009, 20:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2009
Beiträge: 1
Standard Verlinkung zu Youtube


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In einem Forum zur klassischen Musik gibt es folgendes Problem:

Man schreibt einen Beitrag zu einem bestimmten Werk und ergänzt diesen mit Hörbeispielen, die man auf Youtube gefunden hat. Die Verlinkung erfolgt direkt, d.h. der Leser klickt auf den Link und kommt sofort auf Youtube.

Jetzt sagt der Forumsbetreiber, das geht nicht, er würde Probleme bekommen, da das betreffende Musikstück evtl. illegal auf Youtube vorhanden sei.

Mein laienhaftes Rechtsverständnis sagt dazu folgendes:

Auf erkennbar illegal bei Youtube eingestellte Stücke darf man nicht verlinken. Ansonsten darf man aber annehmen, dass das Stück zurecht dort vorhanden ist. Youtube ist weltweit bekannt und seriös. Zumal es sich nicht um ganze CDs oder dergleichen handelt. Falls man sich täuscht, wird sich der Rechteinhaber an Youtube wenden und sein Stück entfernen lassen. Die Verlinkung im Klassikforum geht dann automatisch mit flöten. Der Rechteinhaber kann auch Schadenersatz von Youtube oder demjenigen, der das Stück dort eingestellt hat, verlangen. Aber doch ganz sicher nicht von demjenigen, der im guten Glauben nur darauf verlinkt hat.

Mein Rechtsempfinden sagt mir nämlich auch, dass anonsten Millionen von Urhebern geschädigt werden, die einzelne Stücke auf Youtube zulassen, um damit für die ganze CD zu werben oder schlichtweg einfach um weltweit bekannter zu werden.

Es wird auch behauptet, der direkte Link auf Youtube sei problematisch, aber die Angabe der Adresse zwischen Anführungszeichen sei ok. Beispiel:

Verboten: http://www.youtube.com/watch?v=iEL0ivgsmZY
Erlaubt: "http://www.youtube.com/watch?v=iEL0ivgsmZY"


Mir ist sehr wohl klar, dass man mit dem Link zur Verbreitung eines geschützten Werkes beiträgt und somit ggf. den Rechteinhaber schädigt. Es stellt sich aber die Frage, wie die mögliche Illegalität des verlinkten Werkes zu erkennen ist. Insbesondere, ob es eher dem Verlinker zuzumuten ist, die Illegalität zu prüfen, oder ob es eher dem Rechteinhaber zuzumuten ist, Youtube direkt anzuschreiben und mit einer einzigen Mail tausende von Links entfernen zu lassen.

Wie gesagt, ich rede von Beispielen, bei denen *nicht* von einer Illegalität auszugehen ist. Illegal im Sinne von "Rechteinhaber hat was dagegen". Z.B. dürfte der Link auf ein Werk, welches käuflich zu erwerben ist (etwa eine ganze CD) nicht im Sinne des Rechteinhabers sein. Dagegen sollte der Link auf eine mitgeschnittene Arie einer Oper eher problemlos sein, da diese üblicherweise(!) nicht in dieser Form vermarktet wird.


Was sagt die Rechtsprechung zu dem Thema?


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