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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2009, 22:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 6
Standard Ebay Ware von Privat defekt


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Guten Tag,

K. ist Privatperson und ersteigert auf ebay ein technisches Gerät, was dort als vollfunktionsfähig angeboten wird von der Privatperson V.
K erhält die Lieferung und stellt sofort fest das die Ware nicht wie beschrieben vollfunktionsfähig ist und meldet dies noch am selben Tag dem V.

Hat K. ein Recht auf Rückabwicklung, bzw was kann K. tun um nicht "abgezoggt" zu werden?

Danke für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 09:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay Ware von Privat defekt

Selbstverständlich hat der Käufer das Recht, die Ware wie beschrieben zu erhalten. Auch private Verkäufer sind verpflichtet, bei Sachmängeln nachzubessern (Reparatur, Wertausgleich ...) Verweigert der der Verkäufer, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt ...
Problematisch ist nur die Beweislast. Der Käufer müsste beweisen können, dass das Gerät bereits bei Gefahrübergang (bei privat zu privat die Übergabe an das Versandunternehmen) defekt war (z.B. Zeugen bei Entgegennahme und sofortigem Ausprobieren).
Das ist aber das Risiko des Onlinekaufs von privat.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 10:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 6
Standard AW: Ebay Ware von Privat defekt

Danke aaky

Wenn K. einen Beweiß für einen vorherigen Schaden hat (Beweißfoto von V. in der Auktionsbeschriebung) und dieser Schaden auf den ersten Blick nicht erkenntlich ist und von V. auch nicht in der Auktion erwähnt würde, reicht das aus?
Was sollte K. tun? Rücktritt per Einschreiben an V.?

Zusatz: Es gibt in der Auktion keine Belehrung durch V. in punkto Garantie oder ähnlichem außer den Standard von Ebay:
Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.

Ist es okay hier einen link zum betroffenen artikel reinzustellen, oder wäre das schon zu direkt?

Danke schonmal im vorraus!

Geändert von Blahton (06.08.2009 um 11:01 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 11:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay Ware von Privat defekt

Zitat:
Ist es okay hier einen link zum betroffenen artikel reinzustellen, oder wäre das schon zu direkt?
Das wäre schon zu konkret, außerdem würde das nichts ändern
Zitat:
Es gibt in der Auktion keine Belehrung durch V. in punkto Garantie oder ähnlichem außer den Standard von Ebay:
Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.
Bei Sachmängelhaftung ist das völlig egal, die kann man nicht ausschließen. Der Verkäufer hat die Ware so zu liefern, wie sie beschrieben ist. Alles andere wäre schon ziemlich fragwürdig (z.B. wen sich der Verkäufer von der Beschreibung distanzieren könnten )
Zitat:
Was sollte K. tun? Rücktritt per Einschreiben an V.?
Zunächst hat der Verkäufer das Recht der Nachbesserung. Also Reparatur oder gleichwertiges Gerät. Das muss man dem Verkäufer schon ermöglichen. Das wäre das erste was man fordern kann (mit entsprechender Frist und nachweisbar - also nicht per Email). Wenn der Verkäufer das verweigert oder wenn es unmöglich ist oder wenn der Verkäufer die Frist verstreichen lässt, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten - erst dann
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  #5 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 11:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 6
Standard AW: Ebay Ware von Privat defekt

Ich danke dir erneut!

Sprich wenn da ein kleiner Deckel von der Kühlung z.B. abgebrochen ist und das nicht in der Artikelbeschreibung stand reicht das schon aus um Nachbesserung oder Umtausch zu fordern und das mit fristsetzung?
was für ne fristlänge sollte man wählen, bzw ist zulässig?
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