| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige K. ist Privatperson und ersteigert auf ebay ein technisches Gerät, was dort als vollfunktionsfähig angeboten wird von der Privatperson V. K erhält die Lieferung und stellt sofort fest das die Ware nicht wie beschrieben vollfunktionsfähig ist und meldet dies noch am selben Tag dem V. Hat K. ein Recht auf Rückabwicklung, bzw was kann K. tun um nicht "abgezoggt" zu werden? Danke für eure Hilfe! |
| |||
| Selbstverständlich hat der Käufer das Recht, die Ware wie beschrieben zu erhalten. Auch private Verkäufer sind verpflichtet, bei Sachmängeln nachzubessern (Reparatur, Wertausgleich ...) Verweigert der der Verkäufer, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt ... Problematisch ist nur die Beweislast. Der Käufer müsste beweisen können, dass das Gerät bereits bei Gefahrübergang (bei privat zu privat die Übergabe an das Versandunternehmen) defekt war (z.B. Zeugen bei Entgegennahme und sofortigem Ausprobieren). Das ist aber das Risiko des Onlinekaufs von privat.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Danke aaky Wenn K. einen Beweiß für einen vorherigen Schaden hat (Beweißfoto von V. in der Auktionsbeschriebung) und dieser Schaden auf den ersten Blick nicht erkenntlich ist und von V. auch nicht in der Auktion erwähnt würde, reicht das aus? Was sollte K. tun? Rücktritt per Einschreiben an V.? Zusatz: Es gibt in der Auktion keine Belehrung durch V. in punkto Garantie oder ähnlichem außer den Standard von Ebay: Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf. Ist es okay hier einen link zum betroffenen artikel reinzustellen, oder wäre das schon zu direkt? Danke schonmal im vorraus! Geändert von Blahton (06.08.2009 um 11:01 Uhr). |
| |||
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Ich danke dir erneut! Sprich wenn da ein kleiner Deckel von der Kühlung z.B. abgebrochen ist und das nicht in der Artikelbeschreibung stand reicht das schon aus um Nachbesserung oder Umtausch zu fordern und das mit fristsetzung? was für ne fristlänge sollte man wählen, bzw ist zulässig? |
| Tags: ebay privat defekt |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ebay - Käufer behauptet, Ware sei defekt | tomtom123 | Onlineauktionen | 7 | 12.04.2010 20:03 |
| Ebay:Ware kommt angeblich defekt beim Kaeufer an, Ruecktritt vom Kaufvertrag? | bastino83 | Onlineauktionen | 11 | 28.09.2009 20:13 |
| handykauf privat zu privat ebay | freetom4life | E-Commerce | 9 | 25.01.2009 13:45 |
| Ebay Ware während Benutzung defekt-Rüchgabe möglich? | KC1982 | Onlineauktionen | 2 | 21.11.2008 22:21 |
| Ware mit verstecktem Defekt von Privat ersteigert --> Geld z | airblaster | Onlineauktionen | 1 | 25.04.2005 23:15 |
| |