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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 11:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2009
Beiträge: 1
Standard Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?


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Hallo zusammen,

arbeite seit Beginn dieses Jahres selbstständig als Webdesignerin und habe mir für diesen Zweck selbstverständlich auch eine (bzw. mehrer) Domains gesichert. Dummerweise habe ich jedoch vergessen, eine erforderliche Domain zu registrieren. Sie unterscheidet sich von meiner eigenen (Haupt-)Domain lediglich durch einen fehlenden Bindestrich.

An sich wäre das kein Drama und kein Problem, wenn die Inhaberin dieser nicht Domain auch in meiner Branche tätig wäre und ihre Seite zu (ge)werblichen Zwecken einsetzte. Dies ist aber der Fall. Die fragliche Domain wurde etwa zwei Wochen nach Gründung meines Unternehmens registriert.

Grundsätzlich ist mir klar, dass ich keinen rechtlichen Anspruch auf die Domain habe, nicht zuletzt, da die Inhaberin der fraglichen Domain durch ihren bürgerlichen Namen mit dem Domainnamen in Verbindung steht, wogegen es sich in meinem Falle "lediglich" um einen Firmennamen handelt, der nichts mit meinem bürgerlichen Namen gemein hat.

Nun beobachte ich die "Website" unter der fraglichen Domain seit März dieses Jahres. Die Seite besteht lediglich aus einer Grafik, die die angebotenen Leistungen bewirbt und einer Kontakt-Email-Adresse. Alle anderen Pflichtangaben nach TMG §5 fehlen. Da ich mittlerweile unter meinem Firmennamen schon einigermaßen bekannt bin und gerade dabei bin, meinen Kundenkreis über lokale/regionale Interessenten hinaus zu erweitern, sehe ich mich durch diesen Zustand in meiner Wettbewerbfähigkeit beeinträchtig. Ein potenzieller Kunde, der möglicherweise versehentlich auf die "Website" meiner Mitbewerberin stößt, könnte aufgrund der unfertigen Seite den Eindruck erhalten, dass ich keine professionelle Webdesignerin sei und somit können mir Aufträge entgehen.

Meine Fragen nun: Lohnt es sich, aufgrund dieser Situation ein Abmahnungsverfahren gegen die Domaininhaberin zu veranlassen? Und wie stehen die Chancen, aufgrund dieses (vermeintlichen?) Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht die Herausgabe der Domain zu fordern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten,

Ariane Prüß

Geändert von odras (06.08.2009 um 12:06 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 12:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verst0ß gegen das Wettbewerbsrecht?

Die Abmahnung würde sich schon lohnen. Wobei ich es zunächst mal mit einem direkten Hinweis an die betreffende Person versuchen
würde - sowas nennt man Schadensminimierung. Oder anders: Der Abgemahnte muss nicht in jedem Fall die Kosten der Abmahnung tragen (auch wenn das in den Medien immer wieder behauptet wird)

Allerdings würde das, was die Domain angeht, keinerlei Auswirkungen haben. Ein Anspruch sehe ich nicht, solange keine Marke oder Firma eingetragen ist (eingetragene Firmen sind e.K, GmbH u.ä.), da bei einer Personengesellschaft der Firmenname immer der bürgerliche Name ist. Und selbst wenn ein Anspruch besteht, wäre es bestenfalls einer auf Unterlassung der Verwendung.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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