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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich habe eine Frage bezüglich Bestellungen von Waren die nicht an Minderjährige verkauft werden darf. Wenn ein Minderjähriger z.b. ein Spiel bei Amazon kauft. Kann dann ein Erziehungsberechtigter die bestellte Ware in empfang nehmen und die Ausweis Kontrolle durchführen ? Bzw. dem Postpoten ein Schreiben geben, in dem steht das der Erziehungsberechtigte ihm den Kauf erlaubt. Geht das auf irgendeine Weise ? Mfg Herst |
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| Nein, das geht nicht. Aber wenn der Erziehungsberechtigte schon die Erlaubnis gibt, warum kauft er es nicht selbst und gibt es dann weiter?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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