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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Folgender hypothetischer Fall: Nehmen wir an, ein Produkt A wird beim Onlinehändler X gekauft. Der Käufer ist soweit mit dem Produkt zufrieden möchte aber nach längerer Zeit (sagen wird 1-2 Jahre) eine bestimmte Funktion nutzen. Das Produkt A bietet 2 Modi. In Modus 1 ist die gewünschte Funktion gegeben, in Modus 2 nicht. Der Käufer möchte aber jene Funktion in Modus 2 benutzen. Bei der Produktbeschreibung steht dabei dass diese Funktion vorhanden ist, nicht aber dass diese nur auf Modus 1 beschränkt ist, womit der Käufer davon ausging dass diese sich auf beide Modi bezog. Der Hersteller bestätigt, dass dies keine Fehlfunktion (defekt) ist, sondern dass Gerät die gewünschte Funktion im Modus 2 nicht unterstützt. Welche Möglichkeiten hat der Käufer nach der langen Zeit von 1-2 Jahren noch? Hat er noch ein Recht das Produkt aufgrund eines Mangels zurückzugeben? Ist das überhaupt ein Mangel? Falls er dass Produkt zurück geben kann, muss er mit einem geminderten Wertersatz rechnen? Wenn ja wie hoch ist dieser in der Regel anzusetzen? Danke für Meinungen und Antworten. |
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| Nach 1 Jahr finde ich das schon sehr spät. Das Gesetz spricht von unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern. Das unverzüglich würde ich hie rnicht sehen. Wenn der Verkäufer das Gerät aus Kulanz zurücknimmt, wird auf jeden Fall ein Wertersatz fällig, der sich unter anderem nach der Nutzungsdauer und der Abnutzung richtet. Dafür gitb es üblicherweise Formeln, die mir aber nicht bekannt sind, das kann aber jeder Gutachter berechnen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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