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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 10:40
air air ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 33
Standard Abweichende Produkteigentschaft erst sehr spät festgestellt


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Hallo,

Folgender hypothetischer Fall:

Nehmen wir an, ein Produkt A wird beim Onlinehändler X gekauft.

Der Käufer ist soweit mit dem Produkt zufrieden möchte aber nach längerer Zeit (sagen wird 1-2 Jahre) eine bestimmte Funktion nutzen.

Das Produkt A bietet 2 Modi. In Modus 1 ist die gewünschte Funktion gegeben, in Modus 2 nicht. Der Käufer möchte aber jene Funktion in Modus 2 benutzen.

Bei der Produktbeschreibung steht dabei dass diese Funktion vorhanden ist, nicht aber dass diese nur auf Modus 1 beschränkt ist, womit der Käufer davon ausging dass diese sich auf beide Modi bezog.

Der Hersteller bestätigt, dass dies keine Fehlfunktion (defekt) ist, sondern dass Gerät die gewünschte Funktion im Modus 2 nicht unterstützt.


Welche Möglichkeiten hat der Käufer nach der langen Zeit von 1-2 Jahren noch? Hat er noch ein Recht das Produkt aufgrund eines Mangels zurückzugeben? Ist das überhaupt ein Mangel?

Falls er dass Produkt zurück geben kann, muss er mit einem geminderten Wertersatz rechnen? Wenn ja wie hoch ist dieser in der Regel anzusetzen?


Danke für Meinungen und Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 22:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Abweichende Produkteigentschaft erst sehr spät festgestellt

Nach 1 Jahr finde ich das schon sehr spät. Das Gesetz spricht von unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern. Das unverzüglich würde ich hie rnicht sehen.
Wenn der Verkäufer das Gerät aus Kulanz zurücknimmt, wird auf jeden Fall ein Wertersatz fällig, der sich unter anderem nach der Nutzungsdauer und der Abnutzung richtet. Dafür gitb es üblicherweise Formeln, die mir aber nicht bekannt sind, das kann aber jeder Gutachter berechnen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 11:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Abweichende Produkteigentschaft erst sehr spät festgestellt

1 Jahr ist wirklich sehr spät. Ich bin kein Anwalt könnte mir aber vorstellen, das der damalige Verkaufstext auch eine Rolle spielt.
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