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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ich habe grad meinen Namen "gegooglet" und musste feststellen, dass ein Portal meine Kontaktdaten und ein Foto von mir in der Datenbank hat ohne vorher meine Einstimmung eingeholt zu haben. Nun habe ich folgende Frage: darf man als Betreiber eines Firmenportals (ähnlich Google Maps), Firmen aufnehmen ohne vorher eine Erlaubnis eingeholt zu haben? wenn: -der Eintrag kostenlos ist -die Daten frei zugänglich sind (z.b. Impressum) Kann man die Mailadresse der Firma dafür nutzen, das Unternehmen über diesen Eintrag zu Informieren und gegebenenfalls einen Link zur Löschung beifügen? Was muss man beachten, wenn man ein Firmenportal betreibt und Firmen online akqueriert?! Besten Dank schon mal im Voraus.. |
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| Als Firma muss man mit solchen Einträgen rechnen . Die Daten dürfen dann zum Beispeil öffentlichen Registern entnommen sein. Kritischer wird es, wenn die Daten anders "besorgt" wurden (hier kann eine Auskunftspflicht entstehen). Eine Löschung kann beantragt werden, wenn die Daten ncht öffentlichen Registern wurden (was bei einem Bild kaum der Fall sein wird) oder den Geschäftsinteressen widersprechen. Dann muss die Löschung auch durchgeführt werden. Allerdings dürfen die Daten nicht genutzt werden, um Emails oder Faxe zu schreiben (Spam). Postalisch darf die Firma aber kontaktiert werden. Leider ist es so, dass das BDSG nur für Perivatpersonen gilt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky, vielen Dank für die Antwort! Das heißt, als Betreiber eines Firmenportals kann man Firmen in den kostenlosen Bereich aufnehmen (ohne Einwilligung) und per Infopost(nicht elektronisch) über die Aufnahme informieren. Im Info-Brief eine kurze Beschreibung zum Portat und den Mehrwert schildern. Ist man dann auf der "sicheren Seite"? mfg MacBase |
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| Das ist meiner Meinung nach zumindest möglich (vorausgesetzt, die Daten werden sauber gewonnen - das Impressum einer Seite ist keine zulässige Datenquelle Allerdings sollte man sich auf die Aufforderungen zum Löschen vorbereiten und doiesbezüglich sehr schnell reagieren können.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| OK, doch was heißt "öffentlichen Registern"?? Sind das auch andere Portale, wie z.B. GelbeSeiten, Brachnenverzeichnisse, Kleinanzeigenportal, Webkatalog usw.? Spam, Spamming = Unverlangte Zusendung von Emails mit werblichen Inhalten Ist die Mail, die über die Aufnahme informiert, eine Mail mit werblichen Inhalten? |
| Tags: branchensuche, firmenportal, firmensuchdienst |
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