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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Ich hab eine allgemeine Frage bzgl Rechte eines Administrators/Webdesigners. Voraussetzung: Mündlicher Vertrag Durchgeführte Dienstleistung: Onlinestellung eines fertigen Onlineshops Anpassungen des Designs Beantragen der Domain -> Über das Handle des Kunden über externen Dienstleister, mir als Admin Rechtsfall: Kunde weigert sich rechnung zu belgleichen. Frage: Habe ich die Möglichkeit, das Erstellte Angebot, nach Andreohung mit Fristsetznug vom Netz zu Nehmen, und die Domain wieder an die Denic zurückzugeben? Wie sieht es mit dem mündlichen Vertrag aus? Gruß Robert |
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| Hi, also ein Mündlichen vertrag sollte man bei sowas eigentlich nicht machen weil man kann dann ja nix beweisen das es ein vertrag oder so gibt. Aber wenn der Kunde nicht Zahlt denke ich mal das man das aufjedenfall erstmal down legen kann ich würde es noch nicht ganz löschen erstmal nur sperren weil er vielleicht noch zahlt wenn er nicht Zahlt würde ich es löschen aber ich weiß es nicht genau wie es rechtlich möglich ist ich denke es nur das es so ok ist. cu |
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| Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dir als Admin gestattet ist, die Domain zu löschen. Denn du bist nur Verwalter. Ein Hausverwalter kann ja auch nicht das Haus verkaufen, weil seine Gebühren vom Besitzer nicht bezahlt werden, oder? Aber die rechtliche Grundlage würde mich schon interessieren. Gruss, Michael |
| Tags: abschalten, domain, nichtzahlung |
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