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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe im Urheberrechtsgesetz (UrhG) gelesen, dass das Einblenden von Urheberrechtlich geschützten Videos zu Zitatzwecken erlaubt ist. §51 UrhG Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. Meine Idee wäre es dem Kleingedruckten in TV-Spots auf den Zahn zu fühlen indem der Webespot eingeblendet wird und man darunter in zitierter Form das "Kleingedruckte" leserlich dargestellt wird. Meine Frage wäre nun, ist es wirklich erlaubt? Der Paragraph erlaubt es, wie sieht es jedoch wirklich aus? Ich würde mich sehr freuen eine Unterstützung von Ihnen zu erhalten. Freundliche Grüße |
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| Welchen der in Paragraphen genantnen Zwecke würde du in dem Fall als gegeben ansehen? Die Bedingungen sind nämlich ziemlich genau aufgeführt (und bevor du mit der Webseite als solche kommst: Das ist kein Werk an sich)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Naja ich denke dass der folgende Zweck der Sache ziemlich zuspricht: "1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden," Ich erläutere ja den Inhalt des Webespots mit Zitaten... Oder verstehe ich da was falsch? Freundliche Grüße |
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| Wo soll das ein wissenschaftliches Werk sein? Wissenschaftliche Werke sond sowas wie Studienarbeiten, Fachbücher, Diplomarbeiten .... Eine Webeseite hat mit Wissenschaft nichts zu tun, zumindest keine, die nur interpretiert. Sicherlich kann man es so probieren, nur ich schätze der erste Rechtsstreit dürfte der letzte für die Seite sein (Aufwand & Kosten
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| Effektiv gehts darum: TV Spots die bei Videoportalen (nicht von mir) hochgeladen wurden zu verlinken und das "kleingedruckte" darunter zu schreiben, ohne persönliche Meinung, einfach nur rein sachlich den TV Spot zitiert. Also ist sowas nicht erlaubt? Freundliche Grüße |
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