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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige man nehme an, eine Person, welche 16 Jahre alt und somit noch nicht volljährig ist, verkauft eine von ihr programmierte Software. Dazu wird ein Kaufvertrag geschlossen, in dem steht, dass alle Nutzungsrechte ohne Ausnahme dem Käufer übergehen. Der Verkäufer bekommt dafür einen Betrag von etwa 700 Euro. Kann der gesetzliche Vertreter diesen Vertrag als nichtig erklären, da die Person unter 18 Jahre alt ist? Mit freundlichen Grüßen |
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| Der gesetzliche Vertreter kann dem Vertrag widersprechen und dann ist er von Anfang an nichtig. Die Leistungen sind dann zurück zu gewähren.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das gilt immer. Das Gesetz macht hier keine Unterscheidung. Und es gilt für jede Art von Vertrag, nicht nur Kaufverträge.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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