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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 20:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard Vertrag nichtig, wenn unter 18?


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Sehr geehrte Damen und Herren,

man nehme an, eine Person, welche 16 Jahre alt und somit noch nicht volljährig ist, verkauft eine von ihr programmierte Software. Dazu wird ein Kaufvertrag geschlossen, in dem steht, dass alle Nutzungsrechte ohne Ausnahme dem Käufer übergehen. Der Verkäufer bekommt dafür einen Betrag von etwa 700 Euro.

Kann der gesetzliche Vertreter diesen Vertrag als nichtig erklären, da die Person unter 18 Jahre alt ist?

Mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 09.08.2009, 21:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertrag nichtig, wenn unter 18?

Der gesetzliche Vertreter kann dem Vertrag widersprechen und dann ist er von Anfang an nichtig. Die Leistungen sind dann zurück zu gewähren.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 00:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Vertrag nichtig, wenn unter 18?

Gilt das auch, wenn die Person verkauft aber nicht kauft?

LG, EloKoN
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 09:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertrag nichtig, wenn unter 18?

Das gilt immer. Das Gesetz macht hier keine Unterscheidung. Und es gilt für jede Art von Vertrag, nicht nur Kaufverträge.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2009, 13:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Vertrag nichtig, wenn unter 18?

Vielen Dank für deine Antworten. Habe auch das Gesetz von Deutschland gefunden. Weißt du, wie es aussieht in Österreich?
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