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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wenn ich einen Onlineshop betreibe, bei den der Kunde bei mir bestellt und ich die Bestellung an Großhändler weitergebe, gilt dies dann als Kleinstunternehmen? (Das ich dies Anmelden muß ist mir klar, mir geht es jetzt darum wie ich es anmelde). Meine Umsatzerwartungen sind nicht besonders hoch, ich wünschte mir zunächst etwa 300-600€ pro Monat. Außerdem interessiert mich, in wie weit ich meinen Arbeitgeben über ein eigenes Gewerbe in Kentnis setzten muß, wenn es nichts mit der Arbeit der ich Hauptberuflich nachgehe zutun hat. |
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| Hallo, grundsätzlich gilt folgende Regelung: Kleinunternehmer= - Gesamtumsatz im Gründungsjahr beträgt weniger als 17.500 Euro - Gesamtumsatz in folgenden Jahren beträgt wahrscheinlich weniger als 50.000 Euro Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, greift die Kleinunternehmerregelung automatisch. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.gewerbeschein-kleinuntern..._allgemein.php
__________________ Die Klicktivisten. KG Agentur für Marketingkommunikation (Beratung, Webdesign & Webentwicklung, Onlinemarketing, CMS, Suchmaschinenoptimierung) http://www.klicktivisten.de Geändert von steffenschreiber (11.08.2009 um 01:53 Uhr). |
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| Hallo, vielen dank für die Antwort. Der Link funktioniert nur leider nicht, aber ich habe selber schon jede Menge Seiten gefunden mit Infos. Ich habe sogar schon ein vorgedrucktes Gewerbeanmeldeformular von meiner Behörde gefunden. Leider ist die Erläuterung hierzu ziemlich rar. Ich habe deshalb hierzu noch einige fragen: (Hier das Formular: http://www.remscheid.de/Shopdokument...eanmeldung.pdf meine aber gelesen zu haben das die Deutschlandweit gleich ist) Zu Feld 1: Trage ich als Kleinuntnerhemer hier nur meinen Namen ein oder kann ich hier auch die Internetseite eintragen, auf der sich der Webshop befindet? Den eigentlich besitze ich ja keine Firma und habe somit auch keinen Firmennamen. Zu Feld 12: Trage ich hier mein ebenfalls mein Wohnort ein, da ich die Arbeit von Zuhause aus erledige? Oder liege ich doch komplett falsch und ist die keine Anmeldung für ein Kleinunternehmen? Da ich hier keinen Angaben zu "geplanten Umsätzen" finde. Ich weiß das ein Anruf beim Amt hilfreich wäre, allerdings meldet sich berreits seit einer halben Stunde niemand beim Amt in Remscheid :-( Vielen dank schonmal im voraus |
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| zu F. 1. Der Firmenname ist der bürgerliche Name - Vor- und Zuname ausgeschrieben. Etwas anderes ist rechtlich nicht zulässig. Man kann zwar als Zusatz noch die Webseite nutzen, aber das hat auf der Gewerbeanmeldung nichts zu suchen. Andere Namen sind nur dann zulässig, wenn man sich eintragen lässt (e.K., GmbH ....) zu F 12. Der Firmensitz ist dort, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Wenn man von zu Hause arbeitet, ist es eben die Privatanschrift. Zitat:
Ca. 4 - 6 Wochen nach Abgeben der Gewerbeanmeldung kommt ein Schreiben vom Finanzamt, wo nochmals die Daten abgefragt werden (Gewerbe gehört zur Gemeinde, Finanzamt interessiert nur die Steuern). Und da wird dann auch die Umsatzschätzung verlangt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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