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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Nach Lieferung dieser Leinwände würde man aber folgendes feststellen:
Ok, um zu testen, ob die Vorlagen schuld an den starken Abweichungen habe, würde man diese Testweise in einem anderen Fotolabor auf Basis der gleichen Dateien auf normalem Papier entwickeln lassen - diese sind dann fast identisch mit der Monitorausgabe, also sind die Vorlagen in Ordnung. Das verwendete Filz-Material charakterisiert ja keine Leinwand, da Leinwandmaterial gewebt ist und das ist Filz nicht. Ok, man würde sich dann ja erstmal mit der Kunstgalerie auseinander setzen, welche die Bilder angefertigt hat, diese würde dann folgendes sagen (sinngemäß): "Wir können Ihnen die Bilder erneut anfertigen. Vorher passen wir händisch die Helligkeit und Kontrastwerte an. Ihnen hätte klar sein müssen, dass eine richtige Baumwollleinwand um einiges teuerer wäre." Folgendes hätte übrigens in der Produktbeschreibung gestanden: "hochwertiges Leinwandgewebe" Mal angenommen, solch ein Fall würde auftreten, welche Rechte hat der Auftraggeber? |
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