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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 12:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 2
Standard Ware gekauft


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hallo, man hat eine Fotoanlage in einem forum vor ca. 6 monate gekauft und ware ist nicht geliefert worden , erst nachdem anzeige erstattet ist diese erst vor ein paar wochen geliefert worden... da keine rechnung bei war hat man bei der firma die solche verkauft nachgefragt .. dabei stellte es sich heraus das der verkäufer von dem blitz die ware dort nicht bezahlt hat... ist man jetzt ein hehler ? Man hat den blitz inzwischen weiterverkauft .. man hat die ware gutgläubig erworben .
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 14:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ware gekauft

Um nicht durcheinander zu kommen, vorab die Personendefinition:
Firma (A) hat verkauft an Verkäufer (B) und der wieder an Käufer (C)

Bei Hehlerei wird ein Vorteil vorausgesetzt - und die damit verbundene Absicht des Weiterverkaufs. Das würde ich hier also nicht sehen, wenn die Ware nicht mit der Absicht gekauft wurde, sie gewinnbringend weiter zu verkaufen. Auch müsste der Verkäufer (B) sie rechtswidrig erworben haben - da ich aber annehme, der Verkäufer (B) hat sie über einen Vertrag von Firma (A) gekauft (egal ob der Verkäufer (B) dann seine Leistung schon erbracht hat oder nicht), gibt es einen Rechtsgrund.
Hehlerei würde ich also auschließen.

Was ich nicht sehen würde, ist ein gutgläubiger Erwerb.
Das würde ich wegen fehlender Gutgläubigkeit ausschließen, da ja bereits von Verkäufer (B) per Anzeige gefordert wurde zu liefern. Zweifel an der Lieferfähigkeit sind in einem solchen Fall durchaus angebracht.
Der rechtmäßige Eigentümer (also hier die Firma (A), da das Eigentum noch nicht an den Verkäufer (B) übergegangen war) könnte meiner Meinung nach die Herausgabe von Käufer (C) verlangen. Ist dies nicht möglich, Schadensersatz von Käufer (C). Und der Käufer (C) müsste dann seine Forderung auf der Basis der ungerechtfertigten Bereicherung gegenüber Verkäufer (B) geltend machen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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