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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #11 (permalink)  
Alt 28.11.2009, 10:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 9
Standard AW: Einbetten von Youtube-Streams

Heute habe ich in den Nutzungsbedingungen von Youtube nachgesehen und herrausgefunden das man weder die Webseite noch die Dienste für irgendwelche kommerziellen Zwecke nutzen darf. Wenn nun bei jedem Trailer eine Werbung z.B. von einem großen Internetversandhändler zum Kauf des Spiels auffordert so ist dies doch bestimmt ein kommerzieller Zweck, da man als Betreiber dieser Webseite für die Werbeeinblendung vom Internetversandhändler bezahlt wird, oder?

Wie würde das ganze dann bei einem Link auf die entsprechende Youtube Seite des offiziellen vom Rechteinhaber eingestelltem Video aussehen? Gibt es da rechtliche bedenken? (Haftung für Link ist natürlich klar ) Und ich denke mal gegen eine Werbung auf einer Seite die nur auf einen Trailer verlinkt ist doch auch nichts einzuwenden, oder?

Nochmals danke für die Antworten
Mfg Zemo

Geändert von Zemo (28.11.2009 um 10:25 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler verbessert
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  #12 (permalink)  
Alt 28.11.2009, 11:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Einbetten von Youtube-Streams

Zitat:
Heute habe ich in den Nutzungsbedingungen von Youtube nachgesehen und herrausgefunden das man weder die Webseite noch die Dienste für irgendwelche kommerziellen Zwecke nutzen darf. Wenn nun bei jedem Trailer eine Werbung z.B. von einem großen Internetversandhändler zum Kauf des Spiels auffordert so ist dies doch bestimmt ein kommerzieller Zweck, da man als Betreiber dieser Webseite für die Werbeeinblendung vom Internetversandhändler bezahlt wird, oder?
Das gilt zwar nicht in jedem Fall, aber man kann davon ausgehen. Zumindest sollte man sich dessen bewußt sein, dass Werbung auf der Seite schnell einen kommerziellen Charakter bedingt.
Zitat:
Wie würde das ganze dann bei einem Link auf die entsprechende Youtube Seite des offiziellen vom Rechteinhaber eingestelltem Video aussehen? Gibt es da rechtliche bedenken?
Links selbst sind zulässig. Das dürfte auch nicht gegen die Bedingungen verstoßen. Aber sicherheitshalber kann man ja einfach anfragen
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #13 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 01:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 1
Standard AW: Einbetten von Youtube-Streams

Hallo und Guten Tag,
ich bin neu hier (wie man sieht). Zur Zeit beschäftige ich mich genau mit diesem Thema. Allerdings geht es mir nicht um offensichtlich urheberrechtlich problematische Videos, sondern um Videos, bei denen man das nicht wissen kann.

(1) Beispiel: X findet auf Youtube ein Death-Metall-Video, das so schrecklich und amateurhaft klingt, dass X es für eine Eigenproduktion des Uploaders hält. Sowohl Titel, als auch Interpret des Videos sind via Google nirgends zu finden - außer eben einmalig bei Youtube. Der Uploader selbst ist seit zwei Jahren nicht angemeldet gewesen (man kann ihn also nicht fragen).
Da das Video unfreiwillig komisch ist, würde es X gerne auf seine Seite einbetten / verlinken.

Meine Frage: X hat zu prüfen, ob ein Inhalt eventuell eine Urheberrechtsverletzung sein könnte. Aber doch nur innerhalb seiner ihm zur Verfügung stehenden Mittel? Anhand der Indizien kann X davon ausgehen, dass es keine urheberrechtlichen Bedenken gibt. Falls diese nun doch vorhanden sein sollten, kann er dann dennoch eine Abmahnung bekommen? Immerhin hat er ja sein Möglichstes getan, um die Frage zu klären.

(2) Beispiel: X erstellt einen wissenschaftlichen Artikel über ein bestimmtes Video, bzw. einen Ausschnitt aus diesem Video. Hierfür verlinkt er auf das Video (auf Youtube).
Greift hier nicht das Zitatrecht? X kann nicht ohne Verweis auf das Video eine wissenschaftliche Arbeit darüber verfassen.

Das gleiche könnte man auch in Bezug auf Bilder oder Textpassagen fragen. Gibt es ein Bild- und Videozitatrecht, so wie es das in den USA geben soll?

Liebe Grüße,
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