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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Linkhaftung

Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 15:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 2
Standard Einbetten von Youtube-Streams


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Trotz des Durchlesens einiger Threads in diesem Forum, bin ich zum Thema
"Einbinden von Youtube-Streams in eine eigene Homepage"
nun doch noch etwas verwirrt.

Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Jemand erstellt eine eigene, private Homepage und bindet dort Streams mit offiziellen Videotrailern (zu Spielen/Filmen) und von anderen selbst erstellte Videos (ohne Ton anderer Urheber) ein (Streams werden direkt auf der Seite abgespielt und unten rechts wird das Youtube-Logo angezeigt).
Es ist also erkennbar, dass es sich nicht um eigene Videos handelt, die der Seitenbetreiber veröffentlicht hat, sondern um Videos, bei denen sich Youtube sowieso vorbehält zu löschen, wenn rechtliche Bedenken da sind. Sobald ein möglicher Verstoß vorhanden ist, löscht Youtube das Video und der Stream funktioniert nicht mehr. Youtube ist durch das Logo unten auch sofort als unmittelbarer Ansprechpartner für die Veröffentlichung erkennbar.
Auf den ersten Blick ist für denjenigen, der die Streams auf seiner Seite einbettet nicht erkennbar, dass irgenwelche Verstösse seitens derjenigen vorliegen, die diese Videos in Youtube eingestellt haben. Er handelt als "rechtlicher Laie" (man kann schließlich nicht von jederman Juristenwissen verlangen) also nach bestem Wissen und Gewissen und hat auch nicht den Eindruck, dass hier noch irgendwas bedenklich sei.

- Kann er diese Videos nun problemlos streamen, d.h. ohne Gefahr zu laufen, rechtlich dann doch Ärger zu bekommen?

- Müssen diejenigen, die die Videos in Youtube geuploaded haben (gerade auch bei den privaten Eigenproduktionen), zuvor um Erlaubnis gefragt werden, ob das Video auf einer anderen Homepage mittels der von Youtube angebotenen Funktion gestreamed werden darf? Falls ja: warum bietet Youtube dann die "Embed"- und "Link"-Verlinkungen an?
Bzw. haben diese ihre Erlaubnis schon dadurch gegeben, dass sie ihr Video über Youtube veröffentlichen? - Schließlich wissen diese ja auch, dass andere Homepages auf Youtube verlinken können oder YoutubeVideos einfach streamen können. (Youtube stellt diese Funktionen ja sogar bereit...)

Vielleicht kann zu diesen Frage ja jemand mal etwas mehr Licht in mein Dunkel bringen. Bisher bin ich zu diesen Fragestellungen aufgrund verschiedener Threads/Beiträge doch noch etwas verwirrt.

Geändert von Mephistus (12.08.2009 um 16:03 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 16:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Einbetten von Youtube-Streams

Zitat:
- Kann er diese Videos nun problemlos streamen, d.h. ohne Gefahr zu laufen, rechtlich dann doch Ärger zu bekommen?
Da gibt es meines Wissens noch keine Rechtssprechung, nur die "Neufassung" des Urheberrechts bezüglich "offensichtlich rechtswidriger Vorlagen". Ich wäre bei sowas immer skeptisch. Das Streamen selbst dürfte eher unproblematisch sein, sobald man aber bewußt speichert, wird es kritisch.
Zitat:
- Müssen diejenigen, die die Videos in Youtube geuploaded haben (gerade auch bei den privaten Eigenproduktionen), zuvor um Erlaubnis gefragt werden, ob das Video auf einer anderen Homepage mittels der von Youtube angebotenen Funktion gestreamed werden darf? Falls ja: warum bietet Youtube dann die "Embed"- und "Link"-Verlinkungen an?
Bzw. haben diese ihre Erlaubnis schon dadurch gegeben, dass sie ihr Video über Youtube veröffentlichen? - Schließlich wissen diese ja auch, dass andere Homepages auf Youtube verlinken können oder YoutubeVideos einfach streamen können. (Youtube stellt diese Funktionen ja sogar bereit...)
Eher letzteres. Ich kenne zwar die Bedingungen von YT nicht, aber das könnte ich mir vorstellen.

Und was kritisch ist: Wenn jemand die Funktion von YT nutzt und rechtswidrigen Inhalt auf seiner Seite darstellt, dann kann er dafür haftbar gemacht werden. Die Funktion von YT befreit ihn nicht von der Kontrolle seiner Inhalte (egal ob da irgendwo ein YT Logo steht). Und wenn er sich nicht sicher ist, sollte er die Finger davon lassen, denn sobald jemand Inhalte im Internet anbietet, sollte er die rechtlichen Grundlagen kennen (so wie jeder Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger - die grundlegenden Verkehrsregeln kennen sollte)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2009, 18:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Einbetten von Youtube-Streams

Ja stimmt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Um das bewußte Speicherung ging es mir nicht, sondern nur um das Streamen.

Vielen Dank für die Hilfe, das hat mir die Thematik/Problematik nun doch schon ein wenig klarer aufgezeigt!
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 18:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2008
Beiträge: 11
Standard AW: Einbetten von Youtube-Streams

Hallo,

ich habe eine sehr ähnliche Frage.
Nur geht es bei diesem Fall nicht um Trailer oder ähnliches sondern um Dokumentationen aus Youtube. (oder z.b Videogoogle)
Angenommen jemand möchte auf seiner Internetseite Dokumentationen aus Youtube einbetten. Wäre das erlaubt?

Vielen Dank für eure Hilfe
Viele Grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 20:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Einbetten von Youtube-Streams

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und was kritisch ist: Wenn jemand die Funktion von YT nutzt und rechtswidrigen Inhalt auf seiner Seite darstellt, dann kann er dafür haftbar gemacht werden. Die Funktion von YT befreit ihn nicht von der Kontrolle seiner Inhalte (egal ob da irgendwo ein YT Logo steht). Und wenn er sich nicht sicher ist, sollte er die Finger davon lassen, denn sobald jemand Inhalte im Internet anbietet, sollte er die rechtlichen Grundlagen kennen (so wie jeder Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger - die grundlegenden Verkehrsregeln kennen sollte)
Nun, wie beschrieben, die Einbaufunktion ist ja extra dafür da, damit man das Video auf seine Seite einbaut. Allerdings muss man zwischen dem technischen Einbau und der inhaltlichen Verwertung unterscheiden; für letzteres trägst wieder du die Sorge.
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