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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige es geht darum, dass ich eine Dienstleistung anbieten möchte. Es geht um ein Spiel, wo man z.B. Charaktere levelt, usw. Nun ich bin 17 (am 27.12. werde ich 18) und habe vor dies offiziel zu betreiben. Da ich mich damit nicht auskenne, wie ich rechtlich die Sache rangehe wollte ich hier fragen ob das als Minderjähriger machen kann? Muss ich extra eine Gewerbe anmelden und Steuer bezahlen, wenn ja, wie? Ich besuche zurzeit eine Abendschule und arbeite als Aushilfskraft (auf 400€ Basis). Auf eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen, Atakan. |
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| Wenn Gewinnabsicht besteht wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Bei Minderjährigen gibt es da einige Besonderheiten. Entweder hier im Forum mal suchen oder sich professionell beraten lassen (Arbeitsamt, Gründerzentren ... es gibt auch kostenlose Beratung). Den Rahmen des Forums würde eine solche Beratung sprengen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Natürlich geht es darum dass wir viel Gewinn machen wollen. Wo kriegt man eine kostenlose Beratung? Ich wohne in Köln. Und wie läuft das eigentlich ab, wenn zum Beispiel ein Kunde ein Leveling-Service nutzt und sagen wir mal 50,- bezahlt. Muss das dann versteuert werden (19%?)? Mit freundlichen Grüßen, Atakan. |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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