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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wenn in einem Onlineshop ein Mobiltelefon bestellt wird (Gerätepreis: ca. 470€), dieses Gerät jedoch geöffnet geliefert wird (beide Sicherheitssiegel, die an beiden Seiten der Verpackung des Gerätes angebracht sind, waren durchgeschnitten der Karton selber, in dem die Verpackung lag war verschlossen), dadurch die Annahme verweigert wird und der Postbote das Paket wieder mit nimmt. Kommt trotzdem eine Rechnung mit einer Bearbeitunggebühr von 25 € + 14 € Versand. Dies steht auch in den AGB´s , jedoch wurde die Abmachung seitens des Onlineshops doch nicht eingehalten, weil das gerät NEU bestellt worden ist und schon vorher geöffnet war !!!??? Muss die Rechnung bezahlt werden oder gibt es eine andere Möglichkeit, weil wie gesagt, die Verpackung schon mal geöffnet worden ist ????? Hoffe und bitte vielmals um Hilfe Vielen Dank im Voraus Gruß Dav |
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| Neu bedeutet nicht, dass die Verpackung nicht schon geöffnet sein kann. Selbst Rückläufer wegen Widerruf dürfen als neu verkauft werden. http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/813.html Und ansonsten kann der Verkäufer durchaus Kosten geltend machen, wenn die rücksendung unangemessen war, zum einen weil grundlos, zum anderen sind Annahmeverweigerungen wesentlich teurer als ein Rückholauftrag oder eine Rücksendung mit Kostenerstattung. Hier wurde vom Käufer ein Schaden verursacht, für den er aufzukommen hat. Inwieweit der Betrag in der Höhe gerechtfertigt ist, ist ein anderes Thema.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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