Hallo Forums-Gemeinde,
ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach den rechtlichen Grundlagen für die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern in Zusammenhang mit dem Missbrauch der Internetzugängen des jeweiligen Unternehmens durch einzelne Mitarbeiter für strafrechtlich relevante Handlungen im WWW.
Immer öfter ist zu lesen, dass GmbH-Geschäftsführer persönlich und gesamtschuldnerisch – und zwar nicht nur zivilrechtlich, sondern in Einzelfällen auch strafrechtlich für Handlungen ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind, die diese von Internetzugängen der Firmen aus unternehmen.
Kann mir hier evtl. jemand sagen, auf welchen §§ unserer Gesetze diese Information begründet ist und ob es evtl. bereits Urteile deutscher Gerichte zu diesen Themen gibt?
Ich danke schon mal im Voraus und wünsche allen noch frohes Schaffen.