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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 09:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 2
Standard Kann User auf veröffentlichung seiner Beiträge klage


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Hallo,
man liest ja viel über gewollte Löschung von Beiträgen wenn User gelöscht werden usw.
Nun aber mal eine Situation welche das Gegenteil Betrifft.

Ein User fällt negativ in einem Forum auf.
Er Beleidigt User und wird auch dem Team gegenüber angriffslustig.
Das Team editiert bzw. löscht seine Beiträge und setzt den User auf moderiert.
Die Beleidigungen nehmen kein Ende und der Betreiber kündigt dem User fristgerecht seine Mitgliedschaft und setzt sein "Hausrecht" ein.

Der User ist aber nicht einsichtig und droht mit rechtlichen Schritten, da es in Deutschland ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt, und die Moderation gegen dieses Recht verstößt.

Gruß
betriebsdirektor
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 10:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kann User auf veröffentlichung seiner Beiträge klage

Zitat:
Der User ist aber nicht einsichtig und droht mit rechtlichen Schritten, da es in Deutschland ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt, und die Moderation gegen dieses Recht verstößt.
Diese Aususage ist fasch
- Recht auf freie Meinungsäußerung: Ist ein Grundrecht und gilt somit im Verhältnis Staat gegen Bürger. Es ist richtig, dass der Staat - außer in genau geregelten Fällen - die Meinung nicht verbieten darf, aber das Forum gehört nicht dem Staat. Im Recht Bürger gegen Bürger gelten die Grundrechte nur insofern, dass die zivilrechtlichen Gesetze nicht gegen das Grundrecht verstoßen dürfen. Und ein "Recht auf Meinungsäu0erung in einem Forum" gibt es nicht.
- Inhaltsverantwortung des Betreibers: Der Betreiber ist füpr den Inhalt in seinem Forum verantwortlich. Anstößige oder rechtswidrige Äußerungen kann er daher unterbinden - er ist sogar dazu verpflichtet.

Zitat:
droht mit rechtlichen Schritten
Darauf würde ich es mit höchster Freude ankommen lassen. Schon allein die Begründung der Anspruchsgrundlage würde mich interessieren
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2009, 13:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Kann User auf veröffentlichung seiner Beiträge klage

Hallo,
so in etwas hatte ich es auch in Erinnerung.

Wenn noch wer was Interessantes zu dem Thema hat, ruhig mal posten.
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