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| Anzeige bei all der Diskussion über die Beschlagnahmung von CD-Rs bei Polizeikontrollen und der baldigen Verschärfung des Urheberrechts, mit der wohl auch die Privatkopie illegal werden wird, stellt sich für mich eine Frage. Wie soll der normale Nutzer eigentlich beweisen, dass er die beispielsweise im Auto mitgeführte selbstgebrannte CD bei einem der vielen legalen Download Dienste erworden und wie bei den meisten zugelassen, völlig legal gebrannt hat. Oder darf ich diese trotzdem nicht brennen, auch wenn der Anbieter dies zuläßt? In diesem Falle hätte man doch eine völlig legale Kopie, ohne einen Kopierschutz zu umgehen oder Filsharing Netze zu nutzen. Als Beispiel wäre hier iTunes zu nennen. Bei diesem Dienst ist es möglich sogar 5 Kopien der heruntergeladenen Songs zu erstellen. Für Sampler sogar noch mehr. Wie kann ich nun z.b. bei einer Polizeikontrolle beweisen, dass ich diese CD-R völlig zurecht gebrannt und im Prinzip ja auch bezahlt habe. Hier sind doch die AGBs des Anbieters entscheidend und nicht, ob die CD nun im Laden einen Kopierschutz gehabt hätte. Oder sehe ich da etwas falsch? Sind diese Kopien trotzdem illegal? Ist man als Kunde von iTunes & Co. dann nicht der Dumme? |
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| Hi du, ALso das läuft so die wissen nciht wo du das zeug er hast. Wenn die z.b kopien im auto entdecken bei einer fahrzeugkontrole! Das heißt wenn die bei einer Fahrzeugkontrolle mehr als 3kopierte cd finden. Wird ein sogenannter Durchsungsbefehl bei dir gemacht. Daher nehmen sie deinen pc erstmal mit und andere kopien und mit bestimmten Software können sie Daten in der Festplatte wo du scho gelöscht hast wiederherstellen ->es funktioniert habs selbst gesehn.. Daher können die dir nachweise zu 80% wo, und wann du was gedownloadet hast. Glaub mir die finden alles.. was notwentig für beweismaterial ist. Bis dann neti |
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| @neti: das ist nun wirklich quatsch, dass die polizei bei drei gebrannten cds im auto einen durchsuchungsbefehl erlässt. ohne nähere umstände darf die polizei dein auto nicht durchsuchen, wegen drei kopierter cds wird nie im leben ein durchsuchungsbefehl vom richter ausgestellt. das mit der beweislast ist eine interessante frage, gibt es hier keinen digitalen abdruck der files etwa von itunes? [/quote] |
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| 1. die durchsuchung verhindern, niemand weiß ab wann der polizist weitere maßnahmen ergreift (braucht nämlich keinen durchsuchungsbefehl für deine wohnung, aber das ist ne andere geschichte) 2. nachweis woher, nunja das ist eigentlich unmöglich, gehen wir davon aus X lädt ganz offiziel lieder aus dem internet und brennt ganz legal ne cd, 2 jahre später ein wunderbarer neuer pc steht auf dem schreibtisch, die cd, zusammen mit den 19 anderen die man damals gebrannt hatte fällt einem in die finger und im auto hatte man doch sowieso nix gescheites zum hören. polizeikontrolle, 20 gebrannte cd´s, die lizenz ist längst weg, was nun? mein tip, ich sammle nicht wenn mir was gefällt kaufe ich´s und legalisiere es damit auf jeden fall im nachhinein, was mir nicht gefällt wird unwiederuflich gelöscht und damit ist gut. und wenn es einem nicht gefällt das ich aus 10 legal gekauften alben meine eigene "hits 1985" pech. aber so sollte es laufen. |
| Tags: beweispflicht, brennen, heruntergeladener, legal, songs |
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